Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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Aufsätze. 
Die Konzessionierung der elektrischen 
Unternehmungen. 
Von 
ApoLF PFLEGNART, Rechtsanwalt in Zürich. 
Finleitung. 
Die elektrischen Anlagen, welche zur Erzeugung, Fortleitung 
und Verteilung elektrischer Energie zu dienen haben, damit letz- 
tere am Bestimmungsort in andere Ennergieformen (Wärme, Licht, 
mechanische Bewegung, chemische Energie u. s. w.) umgewandelt 
werden könne, sind eine Erscheinung der allerneuesten Zeit, 
und ihrer Einrichtung und ihrem Betriebe nach grundverschieden 
von allen Bauwerken und industriellen Unternehmungen ver- 
gangener Jahrhunderte. Selbst die berühmten von den Römern 
erstellten Wasserleitungen hält es schwer, mit den modernen zur 
Kraftübertragung und zur Verteilung elektrischer Energie be- 
stimmten Anstalten zu vergleichen. Auch für die Beurteilung 
der elektrischen Anlagen als Rechtsobjekte, die rechtlichen 
Beziehungen, welche durch ihre Erstellung geschaffen, und die 
Voraussetzungen, unter denen letztere ermöglicht wird, lassen 
sich in denjenigen Institutionen, auf denen unsere Rechtsanschau- 
ungen sonst gegründet sind, verhältnismässig nur wenige Anhalts- 
Archiv für öffentliches Recht. XVIIT. 4. 34
	        
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