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zufrieden, so nimmt die Erstellung der Leitung ihren Gang; im
entgegengesetzten Fall, wenn Einwendungen erhoben werden und
die Parteien sich nicht zu verständigen vermögen, liegt dem Unter-
nehmer die Pflicht ob, das Gericht anzurufen, das über die vor-
gebrachten Einwendungen im summarischen Verfahren zu ent-
scheiden hat. Ueber die grundsätzliche Berechtigung des vom
Unternehmer erhobenen Anspruchs, für die Errichtung seiner
Anlage fremdes Eigentum benutzen zu dürfen, hat das Gericht,
da dieses Recht durch das Gesetz ausdrücklich garantiert ist,
sich natürlich nicht auszusprechen. Es ist aber denkbar, dass
der Einsprecher sich auf den Standpunkt stellt, das bezeichnete
Trace entspreche den durch das Gesetz aufgestellten Bedingungen
nicht, es hätte ein kürzeres oder über ein anderes Grundstück,
wo die Errichtung und Bedienung der elektrischen Leitung weniger
nachteilig wirke, führendes Trace gewählt werden können, oder
die angebotene Entschädigung für die dem Grundstück unmittelbar
drohende Wertverminderung sei eine ungenügende u. dgl. Streitig-
keiten über die Ausübung der Servitutberechtigung auf privaten
Grundstücken werden also durch die Gerichte entschieden.
Muss für die Erstellung der Leitung dagegen öffentliches
Areal berührt werden, so kann dies nur geschehen, nachdem die
Regierungsbehörde ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Vor Erteı-
lung dieser Zustimmung wird der Telegraphen- und Telephonverwal-
tung, den interessierten Gemeindebehörden, allenfalls auch den
Konservator, dem die Aufsicht und Obsorge für die Erhaltung der
öffentlichen Monumente anvertraut ist, Gelegenheit geboten, sich
über das Projekt zu äussern, und wenn die Prüfung der dem Gesuch
beigefügten Belege ergeben hat, dass dasselbe den gesetzlichen
Bedingungen entspreche und der Ausführung des Projekts keine
im Gesetz oder der Verordnung begründeten Hindernisse ent-
gegenstehen, auch anderweitige berechtigte öffentliche Interessen
dadurch nicht verletzt werden, erteilt der Vertreter der Regierung
(Präfekt oder Minister) der Errichtung der geplanten Anlage