Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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einzuräumen sei. Das Gesetz hat diese Frage grundsätzlich be- 
jaht, aber zugleich bestimmt, dass den Eisenbahnen gegenüber eine 
Enteignung nur insoweit Platz greifen dürfe, als der Bahnbetrieb 
durch den Bestand einer Starkstromleitung nicht gestört oder ge- 
fährdet und die Erstellung der für den (elektrischen) Bahnbetrieb 
notwendigen Leitungen nicht gehindert werde. Der nämliche 
Vorbehalt wird zu Gunsten der auf Bahngebiet angebrachten und 
funktionierenden staatlichen Telegraphen- und Telephonlinien ge- 
macht. 
Die elektrischen Anlagen befinden sich entweder im Besitz 
eines Kantons”*, eines diesem untergeordneten Selbstverwaltungs- 
körpers (Bezirk, Kreis, Gemeinde), oder aber in demjenigen einer 
(physischen oder juristischen) Privatperson. Im einen wie im 
anderen Fall bilden sie einen Bestandteil des Vermögens von 
Rechtssubjekten, die entweder unmittelbar oder dann als Ange- 
hörige eines untergeordneten Organismus, also indirekt, dem alle 
umfassenden Gemeinwesen, das sich schweizerische Eidgenossen- 
schaft benennt, eingegliedert sind. Der Bundesstaat umfasst und 
steht über allen auf seinem Gebiet wohnenden Einzelpersonen 
wie darin konstituierten Personenverbänden, mögen diese Ver- 
bände privater oder öffentlicher Natur sein; die Interessen, deren 
Wahrung ihm zur Pflicht gemacht ist, erscheinen gegenüber den 
von diesen ihm eingegliederten Rechtssubjekten vertretenen Inter- 
essen als die allgemeinsten und höchsten, denen sich die anderen 
notwendigerweise unterzuordnen haben, und deshalb kann keine 
Rede davon sein, die Abtretung von Rechten, die zun Ver- 
waltungsvermögen des Bundes gehören, auf dem Expropriations- 
wege zu verlangen. Die von öffentlichrechtlichen Korporationen 
oder privaten Gesellschaften betriebenen elektrischen Unterneh- 
mungen können daher niemals die Beseitigung oder Verlegung 
einer ihrer Anlage sich als hinderlich erweisenden staatlichen 
—— 
  
”* Die Kantone Freiburg und Baselstadt haben selber Elektrizitätswerke 
gegründet und im Betrieb.
	        
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