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nach noch einige Monate im Bau. A. blieb während des Winters
in russischem Dienst und russischem Sold in Philadelphia. Am
20. April 1900 desertierte er und begab sich nach New-York,
wo er auf die russische Staatsangehörigkeit verzichtete und die
Absicht erklärte, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden.
Kurz nachher wurde er als rus-iseher Deserteur festgenommen
und zur Verfügung des russischen Vizekonsuls oder des Befehls-
habers des Variag in Haft gehalten.
In Bezug auf die Auslieferung von Personen, welche von
einem Schiffe desertieren, bestelıt zwischen Russland und den
Vereinigten Staaten von Nordamerika ein Vertrag aus dem Jahre
1832, dessen Art, IX folgendermuünsen lautet: „Die Konsuln, Vize-
konsuln und Handelsagenten sind befugt, die Unterstützung der
örtlichen Behörden zu requirieren, um Deserteure von Kriegs-
schiffen und Kauffahrteischiffen ihrer Nationalität zu suchen, die-
selben zu verhaften, zurückzuhalteu und in Haft zu nehmen. Zu
diesem Zwecke haben sie sich an die zuständigen Gerichte,
Richter und Beamten zu wenden und schriftlich die Auslieferung
der Deserteure zu verlangen, wobei sie durch die Schiffsregister,
die Musterrolle oder andere öffentliche Dokumente den Nachweis
zu führen haben, dass der Deserteur zu der Schiffsmannschaft
gehört. Wenn das Ersuchen st begründet ist, darf die Aus-
lieferung nicht verweigert werden. Werden die Deserteure fest-
genommen, so sind sie den Konsuln, Vizekonsuln oder Handels-
agenten zur Verfügung zu stellen. Sie sind auf Verlangen und
Kosten des requirierenden Staates in den öffentlichen Gefängnissen
festzuhalten, bis sie an das Schiff. zu dem sie gehören, zurück-
geliefert oder mittels eines Schilfes ihrer Nation oder eines
anderen Schiffes in ihre Heimat zurückgebracht werden können.
Werden sie nicht innerhalb von vier Monaten vom Tage der Inhaft-
nahme an zurückgesandt, so werden sie in Freiheit gesetzt und
dürfen aus demselben Grunde nicht wieder verhaftet werden.“
Der 8 5280 der revidierten Gesetze der Vereinigten Staaten von