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Philadelphia noch auf der Werft befunden. Damals sei er noch
kein Schiff im gewöhnlichen Sinne des Wortes gewesen, aber
lange bevor A. dersertierte, sei er vom Stapel gelassen und da-
durch ein Schiff geworden. Ein Schiff werde geboren, wenn es
vom Stapel gelassen werde, und lebe so lange, als seine Identität
fortdauere. Bevor das Schiff vom Stapel laufe, sei es eine gewöhn-
liche bewegliche Sache und dem Zurückbehaltungsrecht der Werk-
meister unterworfen. Durch die Taufe beim Stapellauf empfange es
seinen Namen, und mit dem Augenblick, in welchem der Kiel das
Wasser berühre, trete eine Umwandlung ein, und von da ab sei es der
Adimiralitätsgerichtsbarkeit unterworfen. (Es wird dann ausgeführt,
dass das Schiff vom Augenblick des Stapellaufes ab im Privat-
recht als Schiff behandelt wird.) Da der Variag zur Zeit, als
A.desertierte, vom Stapel gelassen sei und auf dem Strome ge-
legen habe, so sei er damals ein Schiff im Sinne des Vertrags
gewesen. Sei der Variag überhaupt ein Schiff gewesen, so ver-
stehe es sich von selbst, dass er ein Kriegsschiff im Gegensatz
zu einem Kauffahrteischiff gewesen sei, obgleich er noch nicht
seine Ausrüstung erhalten habe. Ebenfalls sei der Variag als
ein russisches Kriegsschiff im Sinne des Vertrags anzusehen.
Der Vertrag über den Bau bestimme nicht allein, dass das
Schiff für die russische Regierung gebaut werden, sondern auch,
dass es während des Baues zu jeder Zeit von einer von dem
russischen Marineministerium eingesetzten Kommission sollte inspi-
ziert werden dürfen, sowie dass Versuche in Bezug auf die Schnel-
ligkeit in Gegenwart dieser Kommission vorgenommen werden
sollten. Ausserdem sei im Bauvertrage bestimmt, dass das Schiff
in das Eigentum der russischen Regierung übergehen sollte, und
dass diese befugt sei, die russische Flagge auf dem Schiff zu
hissen. Bei solcher Sachlage könne es nicht zweifelhaft sein,
dass, wenn der Bauunternehmer Ansprüche für gelieferte Ma-
terialien und Arbeit erhoben, oder wenn ein Händler wegen der be-
hufs der Erprobung der Maschinen gelieferten Kohlen geklagt hätte,