Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

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gegenwärtige französische Code enthalte hierüber keine Bestim- 
mung, dagegen schreibe das deutsche Handelsgesetzbuch Art. 532 
vor, dass der Kapitän jeden Seemann, welcher es unterlasse, in 
Dienst zu treten oder denselben fortzusetzen, zwingen lassen 
könne, solches zu thun. Nach dem holländischen Handelsgesetz- 
buch Art. 402 könnten der Kapitän oder seine Stellvertreter 
die Behörden gegen jeden anrufen, der sich weigere, an Bord 
zu kommen, oder das Schiff ohne Erlaubnis verlasse und sich 
weigere, den übernommenen Dienst bis zu Ende auszuführen. 
Ebenfalls sei in England vorgeschrieben, dass, wenn ein Seemann, 
welcher in rechtsverbindlicher Weise angeheuert sei, versäume 
oder sich weigere, an Bord zu kommen oder mit seinem Schiffe in 
See zu gehen oder wenn er sich innerhalb der letzten 24 Stunden 
vor Abfahrt des Schiffes ohne Erlaubnis von Bord entferne, Ge- 
fängnisstrafe verwirke, sowie dass, wenn bei dem Beginne oder der 
Fortsetzung einer Reise ein Seemann versäume oder sich weigere, 
an Bord zukommen, oder vom Schiffe desertiere, oder sich weigere, 
mit dem Schiffe in See zu gehen, der Kapitän die örtliche Po- 
lizeibehörde ersuchen könne, ihn zu ergreifen. Nach $ 4522 der 
nordamerikanischen revidierten Gesetze sei für den zwischen- 
staatlichen Verkehr bestimmt, dass, wenn ein Seemann es unter- 
lasse, sich rechtzeitig an Bord des Schiffes zu begeben, derselbe 
für jede Stunde, die er auf diese Weise versäume, die Heuer 
für einen halben Tag verwirke; ferner verwirke nach & 4558 der 
revidierten Gesetze ein Seemann, welcher, nachdem durch ge- 
richtliches Urteil die Seetüchtigkeit des Schiffes festgestellt sei, 
sich weigere, die Reise fortzusetzen, allen Lohn, der ihm ge- 
schuldet werde; nach & 4596 der revidierten Gesetze verwirke 
ein Seemann, welcher, nachdem er in rechtsverbindlicher Weise 
angeheuert sei, versäume oder sich weigere, an Bord zu kommen, 
oder mit dem Schiffe in See zu gehen, oder sich innerhalb 
24 Stunden vor Abfahrt des Schiffes entferne, seine Heuer; eben- 
falls könne nach $& 4599 der Kapitän, wenn sich ein Seemann
	        
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