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Recht, die Auslieferung von Unterthanen zu verlangen, auf einen
derartigen Fall nicht erstreckt sei. Es hinge danach von den
örtlichen Gesetzen eines jeden Staates ab, ob einem solchen
Auslieferungsgesuche Folge gegeben werden könne. Dass in
Grossbritannien ein Gesetz existiere, welches eine Bestimmung
über die Auslieferung von Seeleuten, die von einem nordameri-
kanischen Schiffe desertiert seien, enthalte, sei nicht bekannt; es
sei vielmehr anzunehmen, dass das Gesetz eine derartige Aus-
lieferung verbiete. In einzelnen nordamerikanischen Staaten sei
das Gesetz wahrscheinlich demjenigen von Grossbritannien gleich,
in anderen könne die Auslieferung von Seeleuten, welche von
einem fremden Schiffe desertiert seien, in einem Rechtsverfahren
erwirkt werden. Nachdem der Staatssekretär dann hervorgehoben
habe, dass in Virginia ein Auslieferungsgesetz nicht bestehe, habe
er mit der Bemerkung geschlossen, dass danach der Präsident
die verlangte Anweisung nicht erteilen könne. Ferner, als im
Jahre 1815 unter der Präsidentschaft von Madison der englische
Gesandte die Auslieferung von Matrosen, die von einem eng-
lischen Kriegsschiff desertiert waren, verlangt habe, habe der
Staatssekretär Monroe erwidert, dass es keinen Weg gebe, auf
welchem dem Verlangen entsprochen werden könne, da weder
die Gesetze der Vereinigten Staaten noch das Völkerrecht die
Auslieferung von Seeleuten, die von dem Schiffe einer befreun-
deten Nation desertiert seien, vorgesehen hätten. Im Jahre 1846
weiter unter der Präsidentschaft von Polk habe der britische Ge-
sandte die Auslieferung eines Matrosen verlangt, welcher von einem
englischen Kriegsschiffe desertiert war und dann auf einem Kriegs-
schiff der Vereinigten Staaten Dienste genommen hatte. Der
Staatssekretär Buchanan habe erwidert, dass der Präsident nicht
im stande sei, dem Ersuchen zu entsprechen, da die Auslieferung
von Deserteuren von Kriegsschiffen in dem Auslieferungsvertrage
nicht vorgesehen sei, und da ohne eine entsprechende Vertrags-
bestimmung der Präsident nicht die Befugnis habe, solche Deser-