fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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der Zivilprozeßordnung um 31, des hierzu gehörigen Teils, der Handelsgerichte 
um 5 und des Einführungsgesetzes um 9 Punkte. Dagegen war hinsichtlich 
der Strafprozeßordnung ein Einverständnis herbeizuführen über 120 Punkte 
und des Einführungsgesetzes dazu über 3 Punkte. 
Der Justizausschuß des Bundesrats wurde für den 19. Oktober 1876, 
also zwei Tage nach dem Zusammentritt der Justizkommission des Reichstags, 
berufen; auf der Einladung befand sich als Tagesordnung die gesamte Gruppe 
der Justizgesetze einschließlich der Konkursordnung. Die Arbeit des Ausschusses 
bestand zunächst darin, daß die einzelnen Bevollmächtigten sich über die Stellung 
ihrer Regierungen zu den Beschlüssen der Kommission in zweiter Lesung aus- 
sprachen, und daß man später zur Festsetzung derjenigen Punkte überging, bis 
zu welchen der Bundesrat den Reichstagsbeschlüssen zustimmen wollte. 
Um dieselbe Zeit (16. Oktober 1876) begannen — ohne Teilnahme Bis- 
marcks, der sich in Varzin aufhielt — die Beratungen des preußischen Staats- 
ministeriums über die Stellung des letzteren zu den Reichsjustizgesetzen. Diesen 
Konferenzen waren in der letzten Woche sehr eingehende Beratungen über den- 
selben Gegenstand im Justizministerium vorausgegangen und es hieß, daß aus 
demselben ein Bericht aus der Feder des Unterstaatssekretärs Dr. Friedberg an 
das Staatsministerium gerichtet, die Unterlage der Erörterungen im Ministerrat 
gebildet hätte. In bundesrätlichen Kreisen wollte man wissen, Preußen werde 
sich weder zur Verweisung der Preßdelikte vor die Geschworenen, noch zur 
Aufhebung des Zeugniszwanges verstehen. 
Am 19. Oktober 1876 morgens 10 Uhr trat programmmäßig der Justiz- 
ausschuß des Bundesrats zur Erledigung seiner Aufgabe zusammen. Die 
Sitzung war zahlreich besucht. Die Staaten, welche dem Ausschuß angehörten, 
waren zumeist durch mehrere Bevollmächtigte vertreten, und eine Anzahl von 
Bundesratsmitgliedern, welche dem Ausschusse nicht angehörten, als Zuhörer 
anwesend. An den Beratungen beteiligten sich u. a. die Justizminister Preußens, 
Bayerns, Württembergs. In dem Ausschusse für Justizwesen waren zur Zeit 
vertreten außer der Präsidialmacht Preußen die Staaten Bayern, Königreich 
Sachsen, Württemberg, Hessen, Braunschweig, Lübeck und als Stellvertreter 
Baden und Schwarzburg-Rudolstadt; jeder Staat führt bekanntlich in den 
Ausschüssen nur eine Stimme. 
Ueber das Resultat der Beratung verlautete, daß die stimmführenden 
Justizminister, und an ihrer Spitze der preußische Justizminister Dr. Leonhardt, 
sämtlich mit lebhaftestem Eifer bemüht waren, auf das Zustandekommen der 
Justizgesetze hinzuwirken. Es wurde denn auch eine ansehnliche Reihe von 
Beschlüssen der Justizkommission von dem Justizausschuß unter Aufgabe des 
früheren Standpunkts des Bundesrats angenommen. 
Am 31. Oktober 1876 nahm auch das Plenum des Bundesrats zu den 
strittigen Fragen Stellung. Den Vorsitz führte der preußische Justizminister
	        
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