Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

Die Verhältniswahl bei den 
Gewerbegerichten'. 
Von 
KARL GAGEUR, Erster Staatsanwalt in Freiburg i. Br. 
Die Gewerbegerichtsnovelle vom 30. Juni 1901 bestimmt in 
S 13a, jetzt & 15: 
Auch ist eine Regelung nach den Grundsätzen der Ver- 
hältniswahl zulässig; dabei kann die Stimmabgabe auf Vor- 
schlagslisten beschränkt werden, die bis zu einem im Statute 
festgesetzten Zeitpunkte vor der Wahl einzureichen sind. 
Das Gesetz führte damit — ohne Begriffsbestimmung und 
Festlegung eines bestimmten Systems — einen Begriff ein, der 
bis dahin der deutschen Gesetzgebung fremd geblieben war. 
Gegnerische Stimmen wurden zumal auf sozialdemokratischer 
Seite dahin laut, dass die Verhältniswahl nicht fakultativ, 
' Das Material zu diesem Aufsatze ist entnommen der Monatsschrift 
„Das Gewerbegericht“, Organ des Verbandes deutscher Gewerbegerichte, ins- 
besondere der Druckvorlage zum Verbandstage vom 11. und 12, Sept. 1903 
(Beil. zu No. 11 Sp. 239—248) sowie dem Versammlungsbericht (Beil. zu 
No. 1 vom 1. Okt. 1903 Sp. 22—39), beide bearbeitet von Gerichtsrat Dr. 
BraunnageL-Mannheim (jetzt Bürgermeister in Villingen), ferner gütigen 
Mitteilungen dieses Herrn sowie der Gewerbegerichte Freiburg und Karls- 
ruhe, 
Zitiert wird hier die genannte Monatsschrift: „a. a. O.“ Verlag: bei 
Georg Reimer, Berlin W. 35.
	        
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