Die Verhältniswahl bei den
Gewerbegerichten'.
Von
KARL GAGEUR, Erster Staatsanwalt in Freiburg i. Br.
Die Gewerbegerichtsnovelle vom 30. Juni 1901 bestimmt in
S 13a, jetzt & 15:
Auch ist eine Regelung nach den Grundsätzen der Ver-
hältniswahl zulässig; dabei kann die Stimmabgabe auf Vor-
schlagslisten beschränkt werden, die bis zu einem im Statute
festgesetzten Zeitpunkte vor der Wahl einzureichen sind.
Das Gesetz führte damit — ohne Begriffsbestimmung und
Festlegung eines bestimmten Systems — einen Begriff ein, der
bis dahin der deutschen Gesetzgebung fremd geblieben war.
Gegnerische Stimmen wurden zumal auf sozialdemokratischer
Seite dahin laut, dass die Verhältniswahl nicht fakultativ,
' Das Material zu diesem Aufsatze ist entnommen der Monatsschrift
„Das Gewerbegericht“, Organ des Verbandes deutscher Gewerbegerichte, ins-
besondere der Druckvorlage zum Verbandstage vom 11. und 12, Sept. 1903
(Beil. zu No. 11 Sp. 239—248) sowie dem Versammlungsbericht (Beil. zu
No. 1 vom 1. Okt. 1903 Sp. 22—39), beide bearbeitet von Gerichtsrat Dr.
BraunnageL-Mannheim (jetzt Bürgermeister in Villingen), ferner gütigen
Mitteilungen dieses Herrn sowie der Gewerbegerichte Freiburg und Karls-
ruhe,
Zitiert wird hier die genannte Monatsschrift: „a. a. O.“ Verlag: bei
Georg Reimer, Berlin W. 35.