Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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In der Abteilung der Arbeitnehmer wurden 3896 gültige 
Stimmen abgegeben, und zwar für: 
A) Gewerkschaften. . . . 2 .2.....3002 
B) Christliche Gewerkvereine . . . . 884 
Demgemäss ergaben sich für 
A) X: 33 = 3012 : 3896 — 25 !9°°/ses6 
B) X:33 = 884 :3896 = 7900/3896 
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Der noch fehlende Sitz fällt der Liste A zu. 
Der ministerielle Entwurf schlägt die Berechnung nach 
dem (vereinfachten) System des Professors HAGENBACH-BISCHOFF 
an der Universität Basel vor, des unermüdlichen Vorkämpfers für 
Verhältniswahlen. Diesem Vorschlag haben sich z. B. Göppingen 
und Liegnitz angeschlossen. Zur Verdeutlichung sei hier die 
Göppinger Wahl vom 23. März 1903 dargestellt, bei der 
25910 gültige Stimmen auf seiten der Arbeitnehmer abgegeben 
worden waren, und zwar für: 
A) Vereinigte Gewerkschaften. . . . 20040 
B) Ortsverband der Gewerkvereine . . 1118 
C) Den katholischen Arbeiterverein. . 2857 
D) Den evangelischen Arbeiterverein . 1895 
Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird nun geteilt 
durch die Zahl der zu wählenden Beisitzer + 1 (hier durch 
15 + 1 = 16), der Quotient wird nach oben auf die nächste ganze 
Zahl abgerundet. Mit dieser Wahlzahl oder Verteilungszahl 
(hier 16198/161620) wird geteilt in die Stimmenzahlen der einzelnen 
Vorschlagslisten. Sofern dadurch nicht alle Beisitzerstellen be- 
setzt werden, wird eine zweite Teilung in der Art vorgenommen, 
dass die Parteizahlen nochmals geteilt werden und zwar jetzt 
durch die um eins vermehrte Zahl der bereits zugeschiedenen 
Vertreter; die Gruppen mit dem grössten Quotienten erhalten 
die weiteren Sitze:
	        
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