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In der Abteilung der Arbeitnehmer wurden 3896 gültige
Stimmen abgegeben, und zwar für:
A) Gewerkschaften. . . . 2 .2.....3002
B) Christliche Gewerkvereine . . . . 884
Demgemäss ergaben sich für
A) X: 33 = 3012 : 3896 — 25 !9°°/ses6
B) X:33 = 884 :3896 = 7900/3896
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Der noch fehlende Sitz fällt der Liste A zu.
Der ministerielle Entwurf schlägt die Berechnung nach
dem (vereinfachten) System des Professors HAGENBACH-BISCHOFF
an der Universität Basel vor, des unermüdlichen Vorkämpfers für
Verhältniswahlen. Diesem Vorschlag haben sich z. B. Göppingen
und Liegnitz angeschlossen. Zur Verdeutlichung sei hier die
Göppinger Wahl vom 23. März 1903 dargestellt, bei der
25910 gültige Stimmen auf seiten der Arbeitnehmer abgegeben
worden waren, und zwar für:
A) Vereinigte Gewerkschaften. . . . 20040
B) Ortsverband der Gewerkvereine . . 1118
C) Den katholischen Arbeiterverein. . 2857
D) Den evangelischen Arbeiterverein . 1895
Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird nun geteilt
durch die Zahl der zu wählenden Beisitzer + 1 (hier durch
15 + 1 = 16), der Quotient wird nach oben auf die nächste ganze
Zahl abgerundet. Mit dieser Wahlzahl oder Verteilungszahl
(hier 16198/161620) wird geteilt in die Stimmenzahlen der einzelnen
Vorschlagslisten. Sofern dadurch nicht alle Beisitzerstellen be-
setzt werden, wird eine zweite Teilung in der Art vorgenommen,
dass die Parteizahlen nochmals geteilt werden und zwar jetzt
durch die um eins vermehrte Zahl der bereits zugeschiedenen
Vertreter; die Gruppen mit dem grössten Quotienten erhalten
die weiteren Sitze: