Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Quellen und Entscheidungen. 
Die Abänderung der Krankenversicherung der 
Arbeiter durch die Novelle vom 25. Mai 1903. 
(RGBl. S. 233.) 
Von 
Oberregierungsrat WENGLER in Leipzig. 
Das ursprüngliche Gesetz, betr. die Krankenversicherung der 
Arbeiter, vom 15. Juni 1883, ist durch die Novelle vom 25. Mai 
1903 das fünfte Mal geändert worden, aber auch die neueste 
Aenderung hat zu einer solchen der organischen Gliederung im 
Wesen der öffentlichen Krankenversicherung, sowie der grund- 
legenden Bestimmungen nicht geführt. Man hat von der Novelle 
mehr erwartet als sie gebracht hat, und vieler Wünsche sind 
unberücksichtigt geblieben. Vergegenwärtigt man sich indessen, 
dass der Ausbau der Krankenversicherung, wie der Arbeiter- 
versicherung überhaupt noch lange nicht abgeschlossen ist, dass 
der Reichsregierung eine durchgreifende Umwandlung der Ar- 
beiterversicherung — eine solche würde die Kranken-, Unfall- 
und Invalidenversicherung treffen — noch nicht an der Zeit er- 
schien, so kann man das, was die Novelle zum Krankenversiche- 
rungsgesetze bringt, als vorläufig unumgängliche Abschlagszahlung 
immerhin dankbar entgegennehmen. Die Aenderungen durch die
	        
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