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Der Verf. stellt sorgfältig die allmähliche Bildung dieses sog. „Konzertes*
im Laufe des 19. Jahrhunderts dar und fügt eine überzeugende Widerlegung
der rechtswidrigen Ansprüche gewisser Grossmächte, die Welt zu regieren,
bei. Mit vollem Recht bemerkt er, dass rechtswidrige Handlungen, die Miss-
brauch der materiellen Gewalt darstellen, keinen ausreichenden Rechtstitel
bilden können. Die erwähnten Ansprüche, die man unter dem Ausdruck
„europäisches Konzert“ bezeichnet, sind zu bekämpfen und zu verurteilen.
Das europäische Konzert ist einfach ein Produkt der Politik und hat bis
jetzt nur als Unterdrückungsmittel gedient. Es widerspricht den Grund-
rechten der souveränen Staaten, namentlich der Rechtsgleichheit, und kann
gefährliche Folgen haben, welche u. a. die Unabhängigkeit anderer Staaten
bedrohen würden. —
In den umfangreichen „Notes sur la Neutralite* (S.47—163) folgt nach
einer Erläuterung der Geschichte des Instituts der Neutralität ein näheres
Studium der dauernden Neutralität (Schweiz, Krakau, Belgien, Corfu,
Luxemburg, Kongo), wie auch der verschiedenen, die dauernde Neutralität
betreffenden juristischen oder politischen Fragen. Der Verf. bemerkt, dass
diese Neutralität hauptsächlich im Interesse der Grossmächte durchgeführt
wurde. Zur Feststellung der Pflichten der neutralisierten Staaten nimmt
er als massgebend an:
1. die die Neutralität begründende Urkunde;
2. den Grundsatz, dass, im Zweifel, die Freiheit, die Unabhängigkeit
und die Rechtsgleichheit des neutralisierten souveränen Staates als
die Regel zu betrachten ist.
Aus der Fülle des sonst Gebotenen heben wir nur noch heraus: Studien
über Seerecht, Diplomatenrecht, und wertvolle literargeschichtliche Abhand-
lungen über G. BucHAanan, ToMmMASO CAMPANELLA, HENRY WOoTTon, GROoTIUS,
JEREMIAS BENTHAM.
Bern. Prof. Dr. M. Kebedgy.
Bernhard Plehn, Oekonomierat, Der staatliche Schutz gegen Vieh-
seuchen. Ein Buch für die Praxis. Anhang: Die wichtigsten Vieh-
seuchen, bearbeitet von Dr. Froehner, Kreistierarzt in Fulda. Berlin,
Verlag von August Hirschwald, 1903. M. 8.—.
Ein Buch, welches die sämtlichen auf die Viehseuchen bezüglichen Ge-
setze und Verordnungen des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten enthält,
entspricht nicht sowohl einem dringenden Bedürfnis, vielmehr ist es eine
dringende Notwendigkeit für Verwaltungsbeamte, Richter, Anwälte, Veterinär-
beamte, sowie alle sachverständigen Kreise der Landwirtschaft und des
Handelsstandes. Ohne eine solche Zusammenstellung ist es geradezu un-
möglich, alle bezüglichen Bestimmungen, die in den Gesetzesblättern, Amts-
blättern und Schriften des Reichsgesundheitsamtes zerstreut sind, aufzufinden.