Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

Aufsätze, 
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Die Legislaturperiode des preussischen 
Hauses der Abgeordneten und des deutschen 
Reichstages. 
Von 
Dr. iur. Kurt PERELs, Privatdozent an der Universität Kiel. 
I. Vorbemerkung. 
Die Frage, welche im Mittelpunkt der folgenden Unter- 
suchung steht, ist folgende: wann beginnt und wann endet die 
Legislaturperiode des deutschen Reichstages? Sie war in emi- 
nentem Sinne akut geworden, als die parlamentarischen Ver- 
hältnisse im Reiche die Möglichkeit nahegerückt hatten, dass die 
Beschlussfassung über den dem Reichstage unter dem 19. Nov. 
1901 vorgelegten Entwurf eines Zolltarifgesetzes innerhalb der 
10. Legislaturperiode nicht würde herbeigeführt werden können. 
Die Möglichkeit der rechtzeitigen Verabschiedung der genannten 
Vorlage erschien zum Teil durch die Entscheidung der Vor- 
frage bedingt, wann die Legislaturperiode ihr Ende erreicht 
habe: am Zeitpunkte der fünften Wiederkehr des Tages des 
ersten Zusammentritts, d. h. dem 6. Dez. 1903, oder aber des 
Tages der allgemeinen Wahlen, d. h. dem 15. Juni 1903. 
Archiv für öffentliches Recht. XIX. 1. 1
	        
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