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Fritz Rüffer, Das gewerbliche Recht des Allgemeinen Landrechts
für die Preussischen Staaten vom 1. Juni 1794 und die
Preussische gewerbliche Gesetzgebung von 1810 und 1811
Geschichte — Darstellung — Vergleich. Tübingen, H. Lauppsche
Buchhandlung, 1903. XXIII u. 327 S. M. 6.40.
Der Verf. will das gewerbliche Recht des Allgemeinen Landrechts und
der preussischen Reformgesetzgebung der Jahre 1810 und 181i miteinander
vergleichen. Zu dem Zweck behandelt er in dem ersten Teil seiner Schrift
das Allgemeine Landrecht im allgemeinen, indem er eine Entstehungs-
geschichte und eine kurze Darstellung desselben gibt. Der zweite Teil handelt
von dem gewerblichen Recht des Allgemeinen Landrechts, der dritte von
der Periode des Ueberganges zur Gewerbefreiheit 1794—1811. Im vierten
Teil wird die gewerbliche Reformgesetzgebung von 1806 bis zum Ende des
Jahres 1811 dargestellt und im fünften Teil ein Vergleich zwischen dem ge-
werblichen Recht des Allgemeinen Landrechts und der Gesetzgebung der
Jahre 1810 und 1811 gezogen.
Die Bearbeitung ist eine sorgfältige. Die in Betracht kommenden ge-
setzlichen Bestimmungen sind erschöpfend und richtig wiedergegeben. Die
Literatur ist im wesentlichen vollständig benutzt. Am besten gelungen ist
meines Erachtens der fünfte Teil. Der gezogene Vergleich ist kurz und im
wesentlichen treffend. Der zweite und vierte Teil könnten kürzer sein.
Namentlich hätte im zweiten Teil die genaue Wiedergabe der gesetzlichen
Detailsbesiimmungen, die ermüdend wirkt und die Uebersichtlichkeit beein-
trächtigt, fehlen können.
Jedem, der sich mit der gewerblichen Gesetzgebung jener Zeit be-
schäftigen will, ist die Lektüre des Werkes zu empfehlen.
Celle. Haas.
F. Meili, Das internationale Zivilprozessrecht auf Grund der
Theorie, Gesetzgebung und Praxis. Erster Teil. Zürich, Ver-
lag von Orell Füssli, 1904. 176 S. M. 5.—.
Dieses Werk des berühmten Forschers und Gelehrten ist eine Art
Fortsetzung seines Handbuches über „das internationale Zivil- und Handels-
recht“ (Zürich 1902). Die Probleme des internationalen Privatrechts werden
nicht erschöpft, wenn nicht auch die prozessualen Fragen behandelt werden,
welche der grosse internationale Verkehr des modernen Lebens darbietet.
Der vorliegende erste Teil enthält die Einleitung und einen allgemeinen Teil.
Der zweite, künftig erscheinende Teil soll sich, wie MeıLı in der Vorrede
bemerkt, mit den einzelnen Prozessstadien befassen und es gelangt dann zur
Darstellung: die Klageeinleitung, die Gerichtsbarkeit, die Klageantwort, das
Beweisstadium, das Urteil und seine Exekution.