Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Fritz Rüffer, Das gewerbliche Recht des Allgemeinen Landrechts 
für die Preussischen Staaten vom 1. Juni 1794 und die 
Preussische gewerbliche Gesetzgebung von 1810 und 1811 
Geschichte — Darstellung — Vergleich. Tübingen, H. Lauppsche 
Buchhandlung, 1903. XXIII u. 327 S. M. 6.40. 
Der Verf. will das gewerbliche Recht des Allgemeinen Landrechts und 
der preussischen Reformgesetzgebung der Jahre 1810 und 181i miteinander 
vergleichen. Zu dem Zweck behandelt er in dem ersten Teil seiner Schrift 
das Allgemeine Landrecht im allgemeinen, indem er eine Entstehungs- 
geschichte und eine kurze Darstellung desselben gibt. Der zweite Teil handelt 
von dem gewerblichen Recht des Allgemeinen Landrechts, der dritte von 
der Periode des Ueberganges zur Gewerbefreiheit 1794—1811. Im vierten 
Teil wird die gewerbliche Reformgesetzgebung von 1806 bis zum Ende des 
Jahres 1811 dargestellt und im fünften Teil ein Vergleich zwischen dem ge- 
werblichen Recht des Allgemeinen Landrechts und der Gesetzgebung der 
Jahre 1810 und 1811 gezogen. 
Die Bearbeitung ist eine sorgfältige. Die in Betracht kommenden ge- 
setzlichen Bestimmungen sind erschöpfend und richtig wiedergegeben. Die 
Literatur ist im wesentlichen vollständig benutzt. Am besten gelungen ist 
meines Erachtens der fünfte Teil. Der gezogene Vergleich ist kurz und im 
wesentlichen treffend. Der zweite und vierte Teil könnten kürzer sein. 
Namentlich hätte im zweiten Teil die genaue Wiedergabe der gesetzlichen 
Detailsbesiimmungen, die ermüdend wirkt und die Uebersichtlichkeit beein- 
trächtigt, fehlen können. 
Jedem, der sich mit der gewerblichen Gesetzgebung jener Zeit be- 
schäftigen will, ist die Lektüre des Werkes zu empfehlen. 
Celle. Haas. 
F. Meili, Das internationale Zivilprozessrecht auf Grund der 
Theorie, Gesetzgebung und Praxis. Erster Teil. Zürich, Ver- 
lag von Orell Füssli, 1904. 176 S. M. 5.—. 
Dieses Werk des berühmten Forschers und Gelehrten ist eine Art 
Fortsetzung seines Handbuches über „das internationale Zivil- und Handels- 
recht“ (Zürich 1902). Die Probleme des internationalen Privatrechts werden 
nicht erschöpft, wenn nicht auch die prozessualen Fragen behandelt werden, 
welche der grosse internationale Verkehr des modernen Lebens darbietet. 
Der vorliegende erste Teil enthält die Einleitung und einen allgemeinen Teil. 
Der zweite, künftig erscheinende Teil soll sich, wie MeıLı in der Vorrede 
bemerkt, mit den einzelnen Prozessstadien befassen und es gelangt dann zur 
Darstellung: die Klageeinleitung, die Gerichtsbarkeit, die Klageantwort, das 
Beweisstadium, das Urteil und seine Exekution.
	        
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