Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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In der Einleitung bespricht MeıLı insbesondere die grundsätzliche Stel- 
lung des Richters, die sog. Autonomie der Parteien im internationalen Zivil- 
prozessrecht. Der Verf., der selbst als Delegierter der Schweiz an den Staaten- 
konferenzen im Haag teilnahm, erörtert dann die Haager Uebereinkunft vom 
14. November 1896-im allgemeinen. 
Mit dem grossen Aufschwunge des Handels und Verkehrs tritt auch 
eine Berührung ein zwischen den Gerichten der verschiedenen Staaten und 
zwischen den Zivilprozessgesetzen. Es entstehen Fragen der internationalen 
Rechtshilfe, die Frage nach der Prozessfähigkeit der Ausländer, der Prozess- 
fähigkeit ausländischer juristischer Personen, ausländischer Staaten, Gemeinden, 
die Frage nach der Kautionspflicht der Fremden, nach dem Armenrechte 
der Fremden. Alle diese Fragen werden von MekıLı erörtert. MerıLı be- 
spricht auch in einem besonders interessanten Abschnitte die Beweisführung 
über fremdes Recht und die Mittel der Beweisführung über den Inhalt des 
fremden Rechts. Am Schlusse seines Werkes teilt MeıLı auch den Vor- 
schlag mit, welchen der österreichische Delegierte, Ministerialrat Dr. Schu- 
MACHER, der dritten Staatenkonferenz im Haag (1900) über Gesetzeszeugnisse 
unterbreitet hat. 
Das überaus verdienstliche Werk reiht sich würdig dem vortrefflichen 
Handbuche des Verf. an. Das vorliegende Buch wird durch die Klarheit 
der Ausführungen und den reichen Inhalt an literarischen Nachweisungen, 
an Bestimmungen der Staatsverträge und Gesetze sicherlich der Praxis wie der 
Theorie gute Dienste leisten. Dieses Buch verdient es, dass ihm das gleiche 
hohe Interesse entgegengebracht werde, welches die früheren Werke dieses 
hervorragenden Gelehrten über die Grenzen Europas hinaus erweckt haben. 
Wien. Privatdozent Dr. Gustav Walker. 
Dr. jur. Hoffmann, Deutsches Zollrecht. 3 Bände. Verlag: Rossberg 
& Berger in Leipzig. — Erster Band: Rechtsgeschichte I. u. IL. Ab- 
teilung. Geschichte des deutschen Zollrechts bis zur Errichtung des 
Norddeutschen Bundes. 1902. M. 11.—. 
Während sich bisher die Mehrzahl der Autoren, die sich mit der Zoll- 
und Steuergesetzgebung Deutschlands beschäftigten, damit begnügte, ihre 
Darstellung etwa vom Anfang des 19. Jahrhunderts ab, also mit dem Erlass 
der preussischen Zollgesetzgebung vom Jahre 1818 zu beginnen, hat es 
Verf. des hier besprochenen Werkes, der bis vor kurzem noch Öberzoll- 
inspektor und Vorstand des Hauptzollamtes Dresden II war und jetzt als 
Finanzrat im königlich sächsischen Finanzministerium tätig ist, unternommen, 
in das Chaos der deutschen Zollvorschriften des frühesten Mittelalters sich 
zu vertiefen und im ersten Bande seines Werkes eine Rechtsgeschichte des
	        
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