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In der Einleitung bespricht MeıLı insbesondere die grundsätzliche Stel-
lung des Richters, die sog. Autonomie der Parteien im internationalen Zivil-
prozessrecht. Der Verf., der selbst als Delegierter der Schweiz an den Staaten-
konferenzen im Haag teilnahm, erörtert dann die Haager Uebereinkunft vom
14. November 1896-im allgemeinen.
Mit dem grossen Aufschwunge des Handels und Verkehrs tritt auch
eine Berührung ein zwischen den Gerichten der verschiedenen Staaten und
zwischen den Zivilprozessgesetzen. Es entstehen Fragen der internationalen
Rechtshilfe, die Frage nach der Prozessfähigkeit der Ausländer, der Prozess-
fähigkeit ausländischer juristischer Personen, ausländischer Staaten, Gemeinden,
die Frage nach der Kautionspflicht der Fremden, nach dem Armenrechte
der Fremden. Alle diese Fragen werden von MekıLı erörtert. MerıLı be-
spricht auch in einem besonders interessanten Abschnitte die Beweisführung
über fremdes Recht und die Mittel der Beweisführung über den Inhalt des
fremden Rechts. Am Schlusse seines Werkes teilt MeıLı auch den Vor-
schlag mit, welchen der österreichische Delegierte, Ministerialrat Dr. Schu-
MACHER, der dritten Staatenkonferenz im Haag (1900) über Gesetzeszeugnisse
unterbreitet hat.
Das überaus verdienstliche Werk reiht sich würdig dem vortrefflichen
Handbuche des Verf. an. Das vorliegende Buch wird durch die Klarheit
der Ausführungen und den reichen Inhalt an literarischen Nachweisungen,
an Bestimmungen der Staatsverträge und Gesetze sicherlich der Praxis wie der
Theorie gute Dienste leisten. Dieses Buch verdient es, dass ihm das gleiche
hohe Interesse entgegengebracht werde, welches die früheren Werke dieses
hervorragenden Gelehrten über die Grenzen Europas hinaus erweckt haben.
Wien. Privatdozent Dr. Gustav Walker.
Dr. jur. Hoffmann, Deutsches Zollrecht. 3 Bände. Verlag: Rossberg
& Berger in Leipzig. — Erster Band: Rechtsgeschichte I. u. IL. Ab-
teilung. Geschichte des deutschen Zollrechts bis zur Errichtung des
Norddeutschen Bundes. 1902. M. 11.—.
Während sich bisher die Mehrzahl der Autoren, die sich mit der Zoll-
und Steuergesetzgebung Deutschlands beschäftigten, damit begnügte, ihre
Darstellung etwa vom Anfang des 19. Jahrhunderts ab, also mit dem Erlass
der preussischen Zollgesetzgebung vom Jahre 1818 zu beginnen, hat es
Verf. des hier besprochenen Werkes, der bis vor kurzem noch Öberzoll-
inspektor und Vorstand des Hauptzollamtes Dresden II war und jetzt als
Finanzrat im königlich sächsischen Finanzministerium tätig ist, unternommen,
in das Chaos der deutschen Zollvorschriften des frühesten Mittelalters sich
zu vertiefen und im ersten Bande seines Werkes eine Rechtsgeschichte des