Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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den Nation zu beeinträchtigen. Werden bei uns Flussschiffahrts- 
abgaben eingeführt, so liegt die Gefahr nahe, dass andere Staaten 
dem Beispiele folgen und auch die Schiffahrt auf ihren Flüssen 
besteuern, vielleicht in weniger rationeller Weise, als solches bei 
uns voraussichtlich geschehen wird. Remonstrationen von deutscher 
Seite würden mit dem Hinweis auf die deutschen Verhältnisse 
zurückgewiesen werden können. Im Interesse unserer Seeschiff- 
fahrt ist daher die Einführung von Abgaben auf die Flussschiff- 
fahrt wenig wünschenswert. 
Aus diesen Gründen darf man wohl annehmen, dass noch 
viel Wasser die Elbe hinunterlaufen wird, bevor die abgeschafften 
Flusszölle wieder erstehen.
	        
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