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falls höchst verdienstlich, dass REDLICH diese Ideen und ihren
Einfluss auf das geistige Leben in England und die politische
Entwicklung des 19. Jahrhunderts mit seinem Hauptthema in
ebenso sachkundiger als anziehender Weise in Beziehung ge-
bracht hat.
Der gegenwärtige Zustand der englischen Kommunalverwal-
tung beruht in der Hauptsache auf der Municipal Corporation
Act von 1882, den Loocal Government Acts von 1888 und 1894
(im Zusammenhang mit der Public Health Act 1875 und den
sich an sie anschliessenden Gesetzen) und auf einigen Spezial-
gesetzen über die Verwaltung der Hauptstadt, die hier nicht in
Betracht kommen, weil das RepLicHsche Werk die Grafschaft
London wegen der vielfachen Besonderheiten, deren Berück-
sichtigung das Gesamtbild beeinträchtigt haben würde, von seiner
Darstellung ausschliesst. Der leitende Gedanke der Neugestaltung
in Bezug auf die Organisation ist die Beseitigung der von der
Zentralregierung ernannten Friedensrichter als ausschliesslicher
Träger der Verwaltungsbefugnisse und die Einsetzung gewählter
Körperschaften an ihrer Stelle. In denjenigen Städten, welche
durch die Municipal Corporations Act von 1835 eine selbständige
Verwaltung erhielten, war durch dieses Gesetz bereits ein Anfang
in diesem Sinne gemacht worden, an welchen die neue Gesetz-
gebung anknüpfen konnte. Der Borough Council der Municipal
Oorporation Act von 1835 war das Muster des County Council
und der District und Parish Councils, welche die neue Gesetz-
gebung eingeführt hat. Die obersten Einheiten für die Zwecke
der Verwaltung bilden jetzt die Grafschaften und neben ihnen
die für die Zwecke der Kommunalverwaltung aus dem Graf-
schaftsverbande herausgerissenen grösseren Städte (County Bo-
roughs); untergeordnete Einheiten sind die im Grafschaftsverbande
gebliebenen kleineren organisierten Städte (Boroughs, die nicht
County Boroughs sind); die nicht von der Municipal Corporation
Act berührten Städte (Urban Distriets) und die ländlichen Be-