Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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Demnächst erlangte jedoch das Haus Holstein-Gottorp eine 
erhöhte Bedeutung, indem das Haupt seiner ältesten Linie als 
Sohn einer Tochter Peters des Grossen zur Thronfolge in Russ- 
land und demnächst als Peter ILI. auf den russischen Kaiserthron 
berufen wurde. Das Haupt der zweiten Gottorper Linie, Adolf 
Friedrich, wurde 1743 unter dem Einflusse der Kaiserin Elisabeth 
von Russland zum Thronfolger von Schweden gewählt. Seine 
Linie hat bis 1818 den schwedischen Thron innegehabt und ist 
1878 ausgestorben. 
Im Besitze zweier nordischen Throne schien das Haus Hol- 
stein-Gottorp in der Lage, auch seine Ansprüche auf einen Teil 
Schleswigs wieder durchzusetzen. Katharina II. zeigte sich jedoch 
zu einer Verständigung mit Dänemark bereit. Schon in dem 
provisorischen Traktate vom 11. 22. April 1767 versprach sie 
als Vormünderin ihres Sohnes, auf den gottorpischen Anteil 
von Schleswig gegen gewisse Entschädigungen zu verzichten?. 
Der Vertrag sollte mit der Grossjährigkeit des Grossfürsten 
Paul zur Vollziehung kommen. Dieser schloss am 21. Mai, 
1. Juni 1773 den Definitivvertrag”. Vermöge dieser Verträge 
wurde der gottorpische Anteil an Holstein gegen die Grafschaften 
Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht. Das Haus Holstein- 
Gottorp zog sich also, indem die jüngeren Linien dem Vertrage 
des Grossfürsten Paul mit Dänemark zustimmten, aus Schleswig- 
Holstein ganz zurück. Andererseits hörte die Herrschaft der 
älteren Linie in Oldenburg nach beinahe 100 Jahren auf, 
und wurde die Herrschaft des Hauses Holstein-Gottorp be- 
gründet. 
Das Bistum Lübeck war durch die Reformation evangelisch 
geworden, hatte aber seine bischöfliche Verfassung beibehalten. 
Seit 1586 wurden regelmässig Mitglieder des Hauses Holstein- 
Gottorp zu Bischöfen gewählt. Zwischen dem Bischofe Herzog 
  
  
? Abgedruckt bei H. ScHauLze, Hausgesetze Bd. 2 S. 412 fi. 
’2.2. 0. S.428 ff.
	        
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