Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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des KOoHLerschen Satzes, als ob damit Napoleon III. und die 
Kaiserin Eugenie gemeint gewesen seien, der Begründung eıt- 
behren; denn wie das deutsche Recht auf Napoleon III. an- 
zuwenden sein sollte, ist mir nicht recht eıfindlich; eher möchte 
ich vielmehr für meinen Teil, wenn von Anwendung des Eben- 
burtsbegrifis im Sinne des deutschen Rechtes auf einen Bonaparte 
die Rede ist, an den König Jerome von Westfalen denken. Dieser 
war aber bekanntlich mit einer Prinzessin Katharina von Württem- 
berg verheiratet. Die Ebenbürtigkeit dieser Dame im Sinne des 
deutschen Rechtes dürfte ausser Zweifel stehen, und Jerome 
hat sich höchst merkwürdigerweise, Witwer geworden, im 
Jahre 1853 zum drittenmal, nur morganatisch, mit einer Dame 
des italienischen hohen Adels vermählt. 
Ich kehre zu Renm und seinem „Modernen Fürstenrecht“ 
zurück. Auf S. 168 dieses Werkes findet .der erstaunte Grenealoge 
den Satz: „Alter Adel bedeutet vom Geschlechte vor 1600 
erworbener hoher oder niederer Adel.“ 
Ueber den Unterschied zwischen altfürstlichen und neu- 
fürstlichen Häusern und den Unterschied zwischen altreichs- 
gräflichen und neureichsgräflichen Häusern soll hier nicht ge- 
sprochen werden. Für die ersteren ist bekanntlich das Grenzjahr 
1582, für die letzteren 1658, nicht, wie REHM meint, für den 
hohen Adel schlechthin das gleiche Jahr. Wie aber REnM hin- 
sichtlich des niederen Adels zu dem Grenzjahr 1600 für die 
Bestimmung des Begriffes „alter Adel“ gelangt, ist einfach un- 
erfindlich. GIERKE hat in zutreffiender Weise den Begriff des 
alten Adels (Deutsches Privatrecht Bd. 1, Leipzig 1895, S. 409) 
dahin bestimmt: „Ahnenadel oder alter Adel ist im Gegensatz 
zu neuem Adel vorhanden, wenn durch mehrere Geschlechter- 
folgen hindurch alle Vorfahren adelig waren. Dabei berechnet 
man die Ahnenzahl nach der Zahl der Vorfahren in der Ge- 
schlechterfolge, bis zu der hinauf Adel gefordert wird. Man 
spricht also von 2, 4, 8, 16 Ahnen usw.“ „Uradel und Biief-
	        
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