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man offenbar dessen überhoben zu sein, die Beziehungen der
Versicherungsträger zur Aerzteschaft gesetzgeberisch eingehend
zu regeln, und trug kein Bedenken, die Ordnung des beider-
seitigen Verhältnisses rein privatrechtlicher Vereinbarung zu über-
lassen. Indessen hat die Erfahrung gelehrt, dass die Voraus-
setzungen für ein gedeihliches Zusammenwirken der Träger der
Krankenversicherung, insonderheit der Ortskrankenkassen und
der grossen Mehrzahl der Aerzte, vielfach wenigstens sich auf
die Dauer nicht erfüllt haben. Und weshalb’?
Betrachten wir die Organisationen der Krankenversicherung,
so macht sich das Bestreben der Ortskrankenkassen in den
grösseren und grössten Städten geltend, die gesamte Kranken-
versicherung möglichst zu zentralisieren, d. h. die etwa neben-
einander bestehenden Ortskrankenkassen für verschiedene Ge-
werbszweige zu einer grossen ÖOrtskrankenkasse zusammenzu-
schliessen, vorhandene Betriebs- usw. Krankenkassen aufzusaugen.
Dieser Prozess ist wiederholt, so auch in Leipzig, von Erfolg ge-
wesen. Man wird hierbei in der Annahme nicht fehlgehen, dass
der hauptsächlichste Grund zur Durchführung dieser Zentrali-
sation in dem Wunsche lag, die Kassenleistungen, soweit gesetz-
lich zugelassen, statutarisch möglichst zu erweitern, die Aufbrin-
gung der hierzu erforderlichen Mittel aber durch die Vergrösserung
der Zahl der Versicherten und damit der Beitragspflichtigen über-
haupt zu ermöglichen. Ganz gewiss wird die Leistungsfähigkeit
der Kassen auf diesem Wege sehr erhöht und es ist begreiflich,
dass die Aufsichtsbehörden solchen Absichten der Kassen hin-
derlich nicht in den Weg traten, sie eher förderten. Aber die
Sache hat doch eine recht bedenkliche politische und auch
wirtschaftliche Seite, der man die gehörige Würdigung, meiner
Meinung nach, nicht hat zu teil werden lassen. Wie die Ver-
hältnisse nun einmal seit geraumer Zeit liegen, ist ein grosser
Teil der den Kassen als Mitglieder angehörenden Arbeiterschaft
sozialdlemokratisch gesinnt; entspricht die Zentralisation an sich