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Aerzten ungefähr 60 als Universitätsprofessoren und Aerzte, die
sich überhaupt nicht mit Kassenpraxis befassen, von der kassen-
ärztlichen Tätigkeit ausschieden, von den übrigbleibenden
340 Aerzten aber 295 tatsächlich als Kassenärzte beschäftigt
waren, so waren nur überhaupt wenig über 40 Aerzte Nicht-
kassenärzte. Deshalb kann ich mich des Eindrucks nicht er-
wehren, der übrigens auch sonst vielfach empfunden worden ist,
dass die Forderung der freien Arztwahl seitens der Aerzte in
Leipzig mehr oder weniger nur Mittel zum Zwecke war, um eine
bessere Bezahlung zu erreichen.
Nicht ganz mit Unrecht wird den Aerzten hinsichtlich der
Bestrebung nach angemessener Honorierung eingehalten, dass sie
bei Ausübung der Kassenpraxis jetzt jede, aber auch jede Einzel-
leistung, wenn auch vielleicht nicht gut, aber eben doch bezahlt
bekommen und zwar sicher und zu einer bestimmten, von der Lei-
stung nicht zu fernen Zeit, während sie früher, vor der Errich-
tung der öffentlichen Krankenversicherung, viele Leistungen ihrer
beruflichen Tätigkeit überhaupt nie oder spät, womöglich erst
nach Anstrengung von Klagen, und dann auch vielleicht nicht
ihrer Forderung entsprechend bezahlt erhielten.
Dessenungeachtet muss die Forderung der Aerzte, ihre
Tätigkeit von den Kassen ausreichend entschädigt zu bekommen,
als recht und billig anerkannt werden; denn es ist wirtschaftlich
nur gerecht, dass jede Leistung eine ihrer würdige und angemes-
sene Gegenleistung erhält.
Nun kann zugegeben werden und wird auch von den Aerzten
anerkannt, dass die Bezahlung der einzelnen ärztlichen Leistungen
nach einem von vornherein und unmittelbar bestimmten Satze bei
grossen Krankenkassen, weil zu kostspielig und die Leistungs-
fähigkeit der Kassenmitglieder überschreitend, undurchführbar
ist, dass deshalb immer wieder auf die Pauschalbezahlung
wird zugekommen werden müssen. Aber das schliesst keines-
wegs aus, dass Vorkehrungen getroffen werden, welche den Aerz-