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ten eine angemessene Bezahlung ihrer Tätigkeit gewährleisten,
ohne die Kassen zu überlasten. Ganz gewiss soll die Krankenver-
sicherung in erster Linie nicht dazu dienen, dass die Kassenärzte
ein Geschäft machen, ebensowenig aber, dass sie von den Kassen
ausgenutzt und standesunwürdig behandelt werden. Meinem Da-
fürhalten nach wäre es als das mindeste wohl angängig, die
Kassenärzte auch unter Beibehaltung des Pauschalsystems zu-
frieden zu stellen, wenn man nur bei der im Falle der Ueber-
schreitung des Pauschale etwa nötig bleibenden prozentualen Ab-
minderung der Honorare der einzelnen Aerzte eine angemessene
feste untere Grenze einhielte, die sich vielleicht an die Zahl der
Einzelleistungen der Aerzte anschliessen und nach einem etwa
dreijährigen Durchschnitte ziffernmässig feststellen liesse. Mög-
licherweise könnte man auch hier zwischen Sprechstundenpraxis
und Hausbesuchen der Aerzte unterscheiden und für die Einzel-
leistung in ersterer die untere Grenze niedriger stellen als für
diejenigen in letzterer. Natürlich würde hierzu beiderseitiges Ein-
verständnis der Aerzteschaft und der Kasse Voraussetzung sein.
Ein Haupterfordernis aber für die Wahrung auch der In-
teressen der Kassenärzte in Ansehung einer angemessenen Be-
zahlung ihrer Kassentätigkeit ist die Erwägung, dass die Kassen
vor Entschliessung über die Erweiterungen ihrer Leistungen zu
prüfen haben, ob sie auch dann noch die Mittel zur Verfügung
haben, um ausser den vorgeschriebenen Rücklagen zum Reserve-
fonds und ausser den andern ihnen zufallenden Ausgaben den
berechtigten Ansprüchen der Aerzte hinsichtlich der Bezahlung
ihrer Tätigkeit zu genügen. Jedenfalls dürfte es Sache der Auf-
sichtsbehörden sein, dagegen einzuschreiten, dass solche Erweite-
rungen der Kassenleistungen, wie sie oben erwähnt sind, zum
Schaden der bisher ausreichenden Bezahlung der Kassenärzte er-
folgen, etwa lediglich damit die Kasse mit besonders hohen
Leistungen glänzen kann. Es ist dies schliesslich nicht einmal
im wohlverstandenen Interesse der Versicherten gehandelt, da
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