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Zwei der Religionsgesellschaften, welche sich bereits vor 1843
von der Established Ohurch losgesagt hatten, vereinigten sich 1847
unter der Bezeichnung „United Presbyterian Church“, welche von
vornherein bezüglich der Rechte und Pflichten des Staates nicht
die Auffassung der Free Church adoptierte. Nach der Anschauung
der United Presbyterian Church sollte der Staat nicht durch Auf-
rechthaltung einer Religionsanstalt einem Glaubensbekenntnisse
seine Sanktion erteilen, noch anderweitig eine Religion fördern,
und nicht einmal die Mittel zu einer elementaren, religiösen Er-
ziehung aus nationalen Quellen zur Verfügung stellen. Die United
Presbyterian Church akzeptierte ferner das Westminster-Glaubens-
bekenntnis nur in einer qualifizierten Form,
Ungeachtet dieser prinzipiellen Verschiedenheiten gewann
bereits etwa 20 Jahre nach der Begründung der Free Church
innerhalb derselben eine Partei Einfluss, welche nach einer Union
mit der United Presbyterian Church strebte.e Während einer
beträchtlichen Zeit scheiterten alle Unionsbestrebungen an der
Opposition der an den unterscheidenden Prinzipien festhaltenden
Kirchenmitglieder; insbesondere in der Free Church war die
Opposition eine derartige, dass 1871 die Unterhandlungen eine
Zeitlang formell eingestellt werden mussten und dass weitere
Schritte bis 1891 unterblieben. 1879 erliess die United Pres-
byterian Church eine Verordnung, welche die Kluft zwischen ihr
selbst und der Free Church noch vergrösserte, und 1892 gelang
es der Unionspartei, in der Free Church eine Verordnung durch-
zusetzen, welche eine ähnliche Aenderung des Glaubensbekennt-
nisses verfügte und der Free Church die Befugnis vorbehielt,
weitere Aenderungen vornehmen zu dürfen. Die infolge dieser
letzteren Verordnung entstehende Unzufriedenheit, welche eine
Reihe von Lossagungen veranlasste, nötigte 1894 die Free Church
zu einer weiteren Verordnung, welche die Bestimmungen der
Verordnung von 1892 zu bloss fakultativen herabdrückte. Nach
diesen Verordnungen nahmen die Free Church-Majorität und die
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