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Literatur.
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Das amerikanische Bürgerrecht von Dr. Burt Estes Howard. Leipzig,
Duncker & Humblot, 1904. 8%. X und 155 S. M. 3.60.
Die vorliegende Schrift zerfällt in zwei Teile, von welchen der erste
den Erwerb und Verlust des amerikanischen Bundes- und Staatsbürger-
rechts behandelt, während der zweite sich hauptsächlich mit den sog. Grund-
rechten befasst, welche entweder durch die Verfassung der Vereinigten
Staaten oder durch die Verfassungen der Einzelstaaten gewährleistet werden.
Die letztgenannten Rechte stehen meistens mit dem Bürgerrecht in dem
Sinne, in welchem der Ausdruck im ersten Teile angewandt wird, in keinem
Zusammenhang. Die Religionsfreiheit, der Schutz gegen widerrechtliche Ein-
schränkungen der persönlichen Freiheit, die Rede- und Pressfreiheit, das
Recht auf das verfassungsmässige gerichtliche Verfahren und andere ähn-
liche Rechte, stehen dem Ausländer nicht weniger als dem Amerikaner zu.
Für Leser, die sich über die erwähnten Gegenstände Auskunft ver-
schaffen wollen und der englischen Sprache mächtig sind, felılt es nicht an
vortrefflichen amerikanischen Werken, welche den Vorzug haben, dass sie
das Material in mehr systematischem Zusammenhange darstellen und auch
auf die historischen Grundlagen in vollständigerer Weise eingehen, als dies
in der Howarnschen Abhandlung geschieht. Die letztere ist allerdings in
deutscher Sprache geschrieben, nimmt aber sonst auf die Bedürfnisse
deutscher Leser wenig Rücksicht. Bekanntes wird erörtert, Fremdes als
bekannt vorausgesetzt. So ist z. B. die Grundlage des Wohnsitzbegriffs, wie
sie auf S. 41 besprochen wird, dem deutschen Juristen wohlbekannt, aber
die Eigenschaften, welche den englisch-amerikanischen Begriff von dem deut-
schen unterscheiden (z. B. die besondere Bedeutung des „domicile of origin“;
die Verneinung der Möglichkeit eines mehrfachen Wohnsitzes usw.), werden
an der erwähnten Stelle gar nicht und auf S. 14 nur in sehr unvollständiger
Weise erwähnt. Auch die auf S. 7 als amerikanische Eigentümlichkeit
betonte Tatsache, dass man zu gleicher Zeit Staatsbürger und Bundesbürger
sein kann, wird auf deutsche Leser nicht gerade überraschend wirken. Andrer-