Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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der agrarischen Opposition im Winter 1892/93, über den Antrag Kanitz, 
über das Einlenken der Regierung in das agrarische Fahrwasser unter dem 
Reichskanzler Fürsten Hohenlohe. Das Börsengesetz und die Veterinärpolitik 
des Deutschen Reiches werden ungemein scharf kritisiert, und es ist begreif- 
lich, dass der Rückblick und Ausblick auf die deutsche Handelspolitik, 
welche Lotz am Schluss gibt, mehr pessimistisch als hoffnungsfreudig ge- 
stimmt sind. 
Der Unterschied zwischen der LoTzschen und Dapeschen Betrachtungs- 
weise springt bereits beim ersten Satz der Arbeit von Dane in die Augen, 
wo er erklärt, dass beim Abschluss der Caprivischeu Handelsverträge die 
Interessen der heimischen Landwirtschaft nicht genügend gewahrt worden 
seien. Er stellt darum Untersuchungen über die „erforderliche Höhe des 
Weizen- und Roggenzolles“ an und hat dabei das Glück, ungefähr zu dem 
Ergebnis zu kommen, das auch die Politik gezeitigt hat, nämlieh zu einer 
Difterenzierung des Weizen- und Roggenzolls und ungefähr zu den Minimal- 
sätzen des Zolltarifs für Getreide. Das ist ein Glück, das nicht jeder volks- 
wirtschaftliche Theoretiker hat, indessen ist so ein Glück ebenso schwankend 
wie die Zahlenbilder und politischen Schlüsse, auf denen es aufgebaut ist. 
Dave schiebt eine Zwischenfrage über die Brotversorgung Deutschlands ein, 
welche Frage er natürlich bejaht, ohne zu erwägen, ob diese nationale Brot- 
versorgung nicht zu teuer und volkswirtschaftlich irrationell für uns sei. 
Dann wendet er sich mit grossem statistischen Aufwande der Getreidekonkurrenz 
von Russland, Vereinigten Staaten, Rumänien, Argentinien, Ungarn etc. und 
der (setreidekonjunktur des Weltmarktes von 1887 bis zur Gegenwart zu. 
Sein sozialpolitisches Gewissen beschwichtigt Dank damit, dass der höhere 
Zoll keine Erhöhung der Preise über den vieljährigen Durchschnitt, sondern 
nur ein laugsameres Sinken der Preise auf dem Weltmarkte bewirken soll. 
Ob die Dinge diesen wünscheuswerten Lauf nehmen werden, muss man ab- 
warten. 
CoxraAD findet überhaupt nur einen vorübergehenden Schutzzoll gerecht- 
fertigt, nämlich nur für die Zeit der derzeitigen landwirtschaftlichen Kalamität. 
Denn ihm ist es zweifellos, dass der Zoll vom Inlande getragen wird, also 
der Gesamtheit Opfer auflädt, welche nur dann berechtigt sind, wenn die 
(tesamtheit ein starkes Interesse an den Unterstützungsbedürftigen und Unter- 
stützten nehmen kann. Er bestimmt nun das Mass dieses öffentlichen Inter- 
esses und liest an ihm ab, dass höchstens die Aufrechterhaltung der gegen- 
wärtigen Zollsätze, jedoch keine Erhöhung volkswirtschaftlich und politisch 
erlaubt sei. In einer weiteren Erhöhung der Getreidezölle erblickt CoxrAD 
nur ein Mittel zur Steigerung der Grundrente und der Güterpreise, die den 
Nachfolgern der mit der Zollerhöhung beglückten Generation verhängnisvoll 
wird. Ferner beleuchtet er die Belastung der Konsumenten, namentlich der 
Arbeiter und der auf dem Weltmarkt konkurrierenden Industrien. Während 
die Politik über die meisten der ConrAavschen Argumente hinweggeschritten 
Archiv für öffentliches Recht. XIX. 3. 97
	        
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