Die Strafrechtspflege über die Eingeborenen
der deutschen Schutzgebiete".
Von
Dr. jur. PauL BAuvErR, München.
1.
Einleitung.
Der steten zielbewussten Politik unserer Regierung ist es
gelungen, wenn nicht ein Kolonialreich — dafür war es zu spät,
als Deutschland in den Rang der Grossmächte einrückte — so
doch einen Stamm von Kolonien zu schaffen, gross genug, um
einen wesentlichen Faktor im wirtschaftlichen Leben des Reiches
zu bedeuten. Die verflossenen Jahrzehnte waren der Aufgabe
! Aus Anlass der Veröffentlichung der nachstehenden Skizze, die einen
Ausschnitt aus einer in Vorbereitung befindlichen grösseren Monographie
über die Rechtsverhältnisse der Eingeborenen in den deutschen Schutzgebieten
bringt, ist es mir Pflicht und Bedürfnis, der Kolonialabteilung des kaiser-
lichen Auswärtigen Amtes für die überaus gütige Förderung, die meine
Arbeit insbesondere durch die Erlaubnis, die Bibliothek des Auswärtigen
Amtes zu benützen und durch die Bereitstellung zahlreicher, noch unver-
öffentlichter Materialien erfahren hat, an dieser Stelle öffentlich meinen
Dank auszusprechen. Ganz besonderer Dank gebührt noch Herrn Geheimem
Legationsrat SchmiT-Darcıtz, Herrn Öberrichter EBERMAIER und dem in
Südwestafrika auf so tragische Weise ums Leben gekommenen Legationsrat
Hörner, die mir mit liebenswürdigstem Entgegenkommen zahlreiche wert-
volle Aufschlüsse erteilt haben.