Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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8 29. 
Hat jemand wegen verschiedener selbständiger Handlungen 
mehrere Freiheitsstrafen verwirkt, so wird er zur Strafe des 
schwersten Verbrechens verurteilt, das höchste Mass dieser Strafe 
kann um die Hälfte erhöht werden. 
Fällt eine strafbare Handlung unter mehrere Strafgesetze, so 
findet dasjenige Gesetz Anwendung, welches die schwerste Strafe 
androht. 
Dritter Abschnitt. 
Besonderer Teil. 
I. Verbrechen gegen Rechtsgüter des einzelnen. 
1. Verbrechen gegen Leib und Leben. 
8 30. 
Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, wird mit Kettenhaft 
nicht unter fünf Jahren oder mit dem Tode bestraft. 
War der Täter durch eine ihm, oder einem Angehörigen 
zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung gereizt, so 
tritt Gefängnis mit Zwangsarbeit nicht unter drei Monaten ein. 
Durch Verordnung des Gouverneurs kann bestimmt werden, 
dass die gleiche Strafermässigung eintritt, wenn der Täter aus 
religiösen Motiven, auf Befehl eines Häuptlings oder dem Gebote 
der Blutrache gehorchend, gehandelt hat. 
Abs. 1. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag dürfte besser 
entfallen. Allerdings ist derselbe den meisten, auch ganz primitiven Ein- 
geborenenrechten bekannt, aber die unterscheidenden Kriterien sind so 
wenig feststehend, dass es bei dem weiten Anwendungsbereich des Entwurfes 
wohl vorzuziehen sein mag, statt dessen dem Beamten einen sehr weiten 
Strafrahmen zur Verfügung zu stellen, innerhalb dessen er die Motive des 
Täters, dessen Kulturstufe etc. ausreichend in Betracht ziehen kann. Die 
ausserordentliche Bedeutung, welche der Schutz von Leib und Leben, die 
Erziehung der Bevölkerung zu höherer Achtung vor dem menschlichen Leben 
in der Kolonie beansprucht, rechtfertigt auch für milde liegende Fälle eine 
relativ hohe Mindeststrafe. 
Abs. 2. Eine dem $ 213 RStGB entsprechende Bestimmung ist bei 
den Eingeborenen weit mehr noch als bei uns veranlasst. In Berücksich-
	        
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