Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunzehnter Band. (19)

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dem werden neue nicht mehr ernannt, die alten jedoch bis zu 
ihrem Tode im Amt belassen. Einen Ausgleich hat man in der 
commune de plein droit dadurch geschaffen, dass angesehene Ein- 
geborene zum Amte eines (feschworenen zugelassen werden. 
Eine Abschwenkung von dem Assimilationsprinzip scheint 
sich neuerdings in dem Protektorate Tunis zu vollziehen. Dort 
hat man eine eigene Eingeborenenjurisdiktion geschaffen: alle 
von Tunesen zum Schaden ihrer Landsleute begangenen Ver- 
brechen werden von einem collegial mit drei eingeborenen Rich- 
tern besetzten Gerichtshof entschieden, ebenfalls ein Eingeborener, 
der „caid“, vertritt die Rolle des Staatsanwaltes. Die gesamte 
Rechtsprechung steht, um Bestechungen und Durchstechereien 
zu vermeiden, unter strengster Kontrolle der französischen Be- 
hörden, welche sich insbesondere die Vollstreckung der von dem 
Gerichtshof erkannten Strafen ausschliesslich vorbehalten haben 
und befugt sind, jederzeit im Aufsichtswege einzugreifen. 
Was das materielle Strafrecht anlangt, so gilt überall, ohne 
Unterschied, der code pe@nal; ein früher in einigen Kolonien 
(Antillen, Guyana) in Anwendung gewesener code p@nal colonial 
ist allenthalben aufgehoben. In gewissem, allerdings sehr be- 
schränktem Umfange ist den Rechtsanschauungen der Eingebo- 
renen Rechnung getragen in den Einführungsgesetzen, welche den 
code p@nal für anwendbar in den verschiedenen Kolonien erklären 
und gleichzeitig diejenigen Aenderungen festsetzen, welche die 
lokalen Verhältnisse erheischen ®°. Erhebliche Abweichungen von 
  
®° 1, Loi qui substitue le code penal metropolitain au code penal co- 
lonial pour les Antilles et la R&union du 8 Jan. 1877. 
2. Decret qui rend applicable & la Guyane francaise la loi du 8 Jan. 1877. 
3. Decret, portant que les dispositions du code p@nal metropolitain sont 
rendues applicables dans les colonies du Senegal et dependances, de Saint 
Pierre et Miquelou, de Mayotte, de Nossi-Be, de la Cochinchine, de la 
nouvelle Caledonie et des Etablissements francais de l’oc&anie du 6 Mars 1877, 
4. Decret qui rend les dispositions du code penal metropolitain appli- 
cable aux &tablissements francais de l’Inde du 6 Mars 1877.
	        
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