Full text : Diplomatische Aktenstücke.

Ber  Johanniter  ·  Orden.

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S.  38.
In  Sonnenburg  soll  ein  Muster-Krankenhaus  errichtet  werden.

8.  39.

In  der  Regel  soll  die  Krankenpflege  in  den  dem  Orden  unterworfenen  Anstalten  von  keinen
Lohnpflegern  verrichtet  werden,  sondern  von  Pflegern  und  Pflegerinnen,  welche  diesem  Dienste  sich
in  freier  Liebesthätigkeit  widmen,  und  die  nach  abgelegter  Prüfung  als  dienende  Brüder  und  Schwestern
  in  den  Orden  aufgenommen  werden  und  ein  entsprechendes  Ordens-Zeichen  erhalten.

8.  40.

Alle  jährlichen  Beiträge  sowie  Eintrittsgelder  und  eimnalige  Zahlungen  von  Ausländern  rc.
fließen  in  die  Kasse  der  Ordens-Balley,  ausgenommen  sind  davon  vie  laufenden  jährlichen  Beiträge
derjenigen  Ritter,  welche  einer  Provinzial-Genossenschaft  angehören.

8.  41.

Die  Provinzial-Statuten  müssen  dem  Kapitel  zur  Prüfung  und  Genehmigung,  dem  Herrenmeister
  zur  Bestätigung  vorgelegt  werden.

So  geschehen  Berlin,  den  24.  Juni  1853.

Im  Kapitel  des  Herrenmeisters  und  der  unterzeichneten  Komthure,  deren  Stellvertretern  und
der  berufenen  Rechts-Ritter  der  Balley  Brandenburg  des  Johanniter-Ordens.
(gez.)  Garl  Prinz  von  Preußen.

(gez)  Graf  Henusiel  von  Dennersmark,  v.  Wrangel,  General.  Freih.  v.  Hiller.  Graf  zu  Dohna-Schlobitten.
v.  Rochew.  v.  Bodelschwingh.  v.  Massew.  Freih.  v.  Ariesen.  Graf  Schweinitz-  Cain.  CF.  Graf  zu  Stelberg.

Anhang.
Bekanntmachung.
L#  Beschluß  des  Kapitels  vom  23.  Juni  1855  ist  der  §.  26  der  Statuten  der  Balley  Brandenburg

  des  Johanniter-Ordens  d.  d.  Berlin,  den  24.  Juni  1853  aufgehoben  worden  und  sollen  an  die
Stelle  desselben  die  nachstehenden  Festsetzungen  treten:

„S.  26.
„Wer  auf  sein  Ansuchen  oder  auf  Vorschlag  die  Würde  eines  Ehrenritters  empfängt,
hat  als  Eintrittsgeld  dreihundert  Thaler  an  die  Kasse  der  Balley  zu  entrichten.“
Nachdem  dieser  Beschluß  unter  dem  17.  September  1855  die  Allerhöchste  Bestätigung  Seiner
Mgjestät  des  Königs  erhalten  hat,  wird  derselbe  hierdurch  bekannt  gemacht.
Berlin,  den  22.  September  1855.

Der  Kanzler  des  Johanniter-Ordens.
(gez.)  Graf  zu  Stolberg-Wernigerode.

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