Full text : I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

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Vaterlandes  vereinigenden  Deutschen  Reiches  unvergängliche  Verdienste
  sich  erworben  hat,  zur  Bezeugung  Unserer  Königlichen
Huld  und  Wohlgewogenheit  ein  Denkmal  der  Ehren,  welches
ihm  und  den  Seinigen  zu  einer  immerwährenden  Zierde,  zu  beständigem
  Vorzuge  und  zu  dauernder  Erinnerung  dessen,  was  er
für  Uns,  Unser  Königliches  Haus  und  das  gemeinsame  Vaterland
  geleistet  und  erreicht  hat,  dienen  soll,  zu  stiften,  Uns  entschlossen
  und  ihn  dazu  am  21.  März  des  Jahres  1871  unter

dem  Namen  Fürst  von  Bismarck

in  den  erblichen  Fürstenstand  Unserer  Monarchie  erhoben  haben.
Indem  Wir  solches  hiermit  bestätigen,  versetzen  und  erheben
  Wir  den  Leopold  Eduard  Otto  Grafen  von  Bismarck-Schönhausen
  dergestalt  in  den  Fürstenstand,  daß  diese  fürstliche
Würde  an  die  Nachfolger  in  dem  Besitze  des,  durch  die  unter
dem  19.  Februar  dieses  Jahres  von  Uns  landesherrlich  genehmigte
und  bestätigte  Urkunde  mit  der  Herrschaft  Schwarzenbeck  in
Unserem  Herzogthum  Lauenburg  errichteten  Fideicommisses
geknüpft,  und  somit  nach  der  gegenwärtiger  Urkunde  angehängten
Folgeordnung  auf  jeden  zur  Succession  gelangenden,  insbesondere
auch  durch  Frauen  von  einem  der  Söhne  abstammenden  Besitzer
  der  Herrschaft  Schwarzenbeck,  und  unter  Annahme  des
Wappens  und  Namens  eines
Fürsten  von  Bismarck
sofern  er  diesen  Namen  nicht  schon  führen  sollte,  übergehen  soll.
Wir  verleihen  dem  nunmehrigen  Fürsten  von  Bismarck,
sowie  dessen  Nachfolgern  in  der  Fürstenwürde  mit  allen  Ehren,
Würden,  Rechten  und  Gerechtigkeiten,  wie  solche  fürstlichen
Personen  zustehen,  das  Prädikat  Durchlaucht.
Geschehen  und  gegeben,  Berlin,  den  23.  April  1873,
im  13.  Jahre  Unserer  Regierung.
Wilhelm.
v.  Schleinitz.  Graf  zu  Eulenburg.

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1873
4.  9.