Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achtzehnter Band. (18)

Aufsätze. 
Aufsichtsbehörden und Krankenkassen. 
Von 
Stadtrat H. von FRANKENBERG in Braunschweig, 
Unverhältnismässig gross ist die Zahl der selbständigen 
Körperschaften, welche durch die deutsche Krankenversicherung 
ins Leben gerufen sind: verschwindend gering erscheint auf den 
ersten Blick dagegen die Reihe der Landesversicherungsanstalten, 
Kasseneinrichtungen und Berufsgenossenschaften, die der Inva- 
liden- und der Unfallversicherung ihre Entstehung verdanken, 
deren Umfang und Vermögen indes weit über die bei den 
Krankenkassen üblichen Grenzen hinausgeht. Selbstverwaltung 
ist allen genannten Gruppen der Versicherungsträger gesetzlich 
gewährleistet, aber aus den Kreisen der Krankenkassen hört man 
am häufigsten und lautesten darüber klagen, dass die Aufsichts- 
behörden unter Ueberschreitung ihrer Befugnisse die Kassenver- 
waltung sachlich und persönlich beeinträchtigen, 
Wenn ich auch weit davon entfernt bin, diese Kassen- 
beschwerden schlechthin für unbegründet zu erklären, so glaube 
ich doch, dass man sich bei der Beurteilung der Sache nicht 
durch die Menge derartiger Klagen, die sich aus der Zahl und 
Verschiedenartigkeit der Krankenkassen ganz natürlich ergiebt, 
Archiv für öffentliches Recht. XVII 1. 1