Aufsätze.
Aufsichtsbehörden und Krankenkassen.
Von
Stadtrat H. von FRANKENBERG in Braunschweig,
Unverhältnismässig gross ist die Zahl der selbständigen
Körperschaften, welche durch die deutsche Krankenversicherung
ins Leben gerufen sind: verschwindend gering erscheint auf den
ersten Blick dagegen die Reihe der Landesversicherungsanstalten,
Kasseneinrichtungen und Berufsgenossenschaften, die der Inva-
liden- und der Unfallversicherung ihre Entstehung verdanken,
deren Umfang und Vermögen indes weit über die bei den
Krankenkassen üblichen Grenzen hinausgeht. Selbstverwaltung
ist allen genannten Gruppen der Versicherungsträger gesetzlich
gewährleistet, aber aus den Kreisen der Krankenkassen hört man
am häufigsten und lautesten darüber klagen, dass die Aufsichts-
behörden unter Ueberschreitung ihrer Befugnisse die Kassenver-
waltung sachlich und persönlich beeinträchtigen,
Wenn ich auch weit davon entfernt bin, diese Kassen-
beschwerden schlechthin für unbegründet zu erklären, so glaube
ich doch, dass man sich bei der Beurteilung der Sache nicht
durch die Menge derartiger Klagen, die sich aus der Zahl und
Verschiedenartigkeit der Krankenkassen ganz natürlich ergiebt,
Archiv für öffentliches Recht. XVII 1. 1