Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Altersstufen und Geschäftsfähigkeit im 
öffentlichen Recht. 
Von 
Dr. jur. WALTHER SCHOENBORN, Privatdozent in Heidelberg. 
Ueberall, auf allen Gebieten des heutigen deutschen Rechtes 
hat die Wissenschaft mit grossen, fruchtbaren Aufgaben zu tun. 
Im bürgerlichen Recht ist in dem letzten Jahrzehnt für die Be- 
arbeitung und Durchdringung unseres neuen bürgerlichen Ge- 
setzbuchs Grosses geleistet worden; und dabei sehen wir heute 
dort ein dauerndes Fortschreiten, ein Entdecken neuer Probleme, 
neuer Fragen, die im System des bürgerlichen Gesetzbuchs selbst 
ihre Beantwortung nicht oder nicht vollständig gefunden haben. 
Im Strafrecht wie in den Prozessrechten steht eine wesentliche 
Umgestaltung unseres jetzt geltenden Rechtes vor der Türe; eine 
Reihe gewaltiger Aufgaben ist auch hier der deutschen Juris- 
prudenz erwachsen und gibt ihr Gelegenheit, ihre ganze Kraft 
zu entfalten. 
Aber dennoch möchten wir die Behauptung wagen, dass nir- 
gends gerade der Wissenschaft gegenwärtig ein höheres Ziel ge- 
steckt, interessantere Aufgaben gestellt sind als auf dem Ge- 
biete des öffentlichen Rechts im engeren Sinn, speziell auf dem 
(tebiete des deutschen Verwaltungsrechts. Denn hier harrt un- 
ser die wissenschaftliche Pflicht, ein weites Gebiet dem Recht
	        
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