Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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und dass sie auch nicht etwa innerlich unmöglich ist. Nimmt 
man das soeben gefundene Ergebnis noch hinzu, dass nämlich 
auch auf zahlreichen sonstigen Rechtsgebieten die Feststellungs- 
klage auf Grund ausdehnender Interpretation der betreffenden 
Gesetzesbestimmungen zu gelassen wird, und dass absolut kein 
innerer Grund erfindlich ist, gerade auf dem Gebiete der Recht- 
mässigkeit der Polizeiverfügungen die analoge Anwendung der 
civilprozessualen Bestimmungen für unzulässig zu halten, so ergibt 
sich unseres Dafürhaltens schon aus der rein theoretischen 
Betrachtung mit zwingender Logik, dass nach geltendem 
Recht auch bezüglich der Rechtmässigkeit von Polizeiverfügungen 
die Feststellungsklage zulässig ist und daher auch vom Ver- 
waltungsrichter zugelassen werden muss. Handelt es sich doch 
auch hier, genau wie bei den zahlreichen angeführten Einzel- 
fällen, um Streitigkeiten zwischen „Beteiligten“ über das Be- 
stehen oder Nichtbestehen „öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen“! 
Die Zulassung der Feststellungsklage über die Rechtmässigkeit 
von Polizeiverfügungen rechtfertigt sich aber auch durch ein 
eminentes praktisches Bedürfnis. 
Nachdem der einzelne Staatsbürger lange Monate, oft Jahre, 
um sein durch widerrechtlichen Polizeieingriff verletztes Recht 
hat kämpfen müssen, erhält er nach dem heutigen Rechtszustande 
schliesslich sein Recht — in Form der Aufhebung der Polizei- 
verfügung — zugesprochen zu einer Zeit, in welcher sein Interesse 
an dem Gegenstande der Polizeiauflage gewöhnlich längst er- 
loschen ist. In der Zwischenzeit, in welcher er an der 
Aufhebung der Polizeiverfügung tatsächlich ein grosses Interesse 
gehabt hätte, war er durch die Polizeiverfügung trotz ihrer 
Unrechtmässigkeit tatsächlich gebunden und hatin den 
meisten Fällen durch ihre erzwungene Befolgung grosse Einbusse 
an seinem Vermögen und an sonstigen Rechtsgütern erlitten. 
Nach langem Kampf, und nachdem der Prozess durch alle 
Instanzen gegangen ist, hat er nun endlich durch den Spruch
	        
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