Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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einem Orte verstirbt, an dem nur ein katholischer konfessionel- 
ler Friedhof sich befindet. Es ist zweiffellos eine Forderung der 
Billigkeit und entspricht modernem Kulturempfinden, dass auch 
der Protestant in diesem Fall Aufnahme auf dem katholischen 
Friedhofe findet, allein die „Macht der Verhältnisse“ kann doch 
die offenbare Lücke des Gesetzes nicht ausfüllen, 
Das Recht auf besondere Benützung einer Begräbnisstätte 
auf dem konfessionellen Friedhof muss konsequent als öffentlich 
rechtliches aufgefasst werden, mag es auch einen privatrechtlichen 
Inhalt haben; denn es handelt sich auch hier um ein Recht, 
das auf der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde beruht und 
dem Berechtigten die Bestattung im Geiste seiner religiösen An- 
schauungen sichert. 
Endlich gehören hierhin die Kirchenstuhlsrechte. 
Auch über sie gibt es keine badischrechtlichen Bestimmungen, 
daher greift ergänzend gemeines Kirchenrecht Platz. Darnach 
ist folgendes Rechtens: Entstehungsgrund ist entweder ein Rechts- 
geschäft oder Ersitzung. Die kirchliche Behörde entscheidet 
über Art und Umfang des Rechts. Das Recht ist übertragbar. 
Immer aber bleibt es der Beschränkung unterworfen, welche aus 
seiner Natur als Gebrauchsrecht an einer res sacra folgt. Auch 
die Kirchenstuhlsrechte haben privatrechtlichen Inhalt. Da sie 
aber einem kirchlichen Mitgliedschaftsverhältnis entspringen, und 
daher auch nur Mitgliedern dieser Kirche zustehen können, da 
ferner Art und Umfang des Rechts der Bestimmung durch die 
öffentlich rechtliche Kirchengewalt unterliegt, so ist auch für diese 
Rechte der öffentlich rechtliche Charakter mit Grund anzunehmen. 
— Die Grundbuchmässige Behandlung der unter Ziffer 2 auf- 
geführten Rechte ergibt sich folgerichtig nur, wenn man ihren 
öffentlichen Rechtscharakter feststellt. Die Kirchenstuhlsrechte 
haben für die israelitische Religionsgemeinschaft (Recht auf Syna- 
gogenplätze, Schulsitze) gesteigerte Bedeutung. Für Streitigkei- 
  
168 Anders LPR. S. 139.
	        
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