Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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rechtsordnungen Europas auf denselben Grundlagen, sie weisen dieselben 
Gesetze der Entwickelung auf und sind überhaupt im wesentlichen gleichen 
Inhalts, 
Es gibt nach AsTRöMm überhaupt nur 3 Systeme der Wassergesetz- 
gebungen, ein soziales, welches alle Gewässer als Gesellschaftsgut betrachtet 
(Baden, Oesterreich, Ungarn, Schweiz, Italien), ein sozial-individuelles (rich- 
tiger individualistisches), welches teilt zwischen Öffentlichen und privaten 
Gewässern (in Deutschland und Frankreich), ein individualistisches (Nor- 
wegen und Finnland) ; aber diese Systeme nähern sich einander, indem je- 
weils das öffentliche und private Eigentum Beschränkungen zugunsten der 
Allgemeinheit unterworfen ist, so dass der tatsächliche Rechtszustand über- 
all so ziemlich der gleiche ist. 
Alle diese Systeme enthalten Modifikationen der Begriffe, eines allge- 
meinen, Öffentlichen und privaten Wasserrechtes, wovon das allgemeine 
Wasserrecht geschichtliche und auch juristische Grundlage jeden anderen 
Wasserrechtes ist. 
Die Verschiedenheiten der einzelnen Systeme sind von geringer Bedeu- 
tung gegenüber dieser gemeinsamen Beherrschung von gleichen Grundge- 
danken und -begriffen. 
Das ist das bemerkenswerte Ergebnis dieses Buches, welches sich auch 
auszeichnet durch die grosszügige Art der Behandlung des Stoffes, durch 
eine weit ausgreifende und doch kurz zusammenfassende Methode. 
(In Einzelheiten) wird man freilich sagen dürfen, dass hier das letzte 
Wort noch nicht gesprochen ist; das gilt insbesondere von den m. E. nicht 
immer stichhaltigen juristischen Ausführungen. 
Die Bedeutung des Buches liegt aber nicht in den Einzelheiten, sondern 
in dem Geiste, der aus ihm spricht. 
J. Tuma, Passau. 
A. Pfleghardt, Grundzüge einer Bundesgesetzgebung über 
die Ausnutzung und Verwertung der Wasserkräfte. 
Zürich, Fäsi & Beer 1907. 
Das Buch hat den Zweck, einer bevorstehenden Gesetzgebung im Ge- 
biete des Wasserrechtes die Richtlinien zu weisen durch Zusammenstellung 
und Erörterung der in Betracht kommenden volkswirtschaftlichen, juristi- 
schen und politischen Fragen. Da die Verhältnisse bezüglich des Wasser- 
rechtes überall so ziemlich die gleichen sind, so kann das Buch, obwohl es 
zunächst nur für schweizerische Verhältnisse geschrieben ist, doch auch bei 
uns in Deutschland, speziell in Bayern, Interesse erwecken. 
In Bayern auch deshalb, weil viele der Vorschläge des Verfassers auch 
in dem neuen Bayerischen Wassergesetze ihren gesetzlichen Niederschlag 
gefunden haben; insbesondere beruht das System des bayerischen Wasser- 
gesetzes auf dem vom Verfasser empfohlenen Wasserregal.
	        
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