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rechtsordnungen Europas auf denselben Grundlagen, sie weisen dieselben
Gesetze der Entwickelung auf und sind überhaupt im wesentlichen gleichen
Inhalts,
Es gibt nach AsTRöMm überhaupt nur 3 Systeme der Wassergesetz-
gebungen, ein soziales, welches alle Gewässer als Gesellschaftsgut betrachtet
(Baden, Oesterreich, Ungarn, Schweiz, Italien), ein sozial-individuelles (rich-
tiger individualistisches), welches teilt zwischen Öffentlichen und privaten
Gewässern (in Deutschland und Frankreich), ein individualistisches (Nor-
wegen und Finnland) ; aber diese Systeme nähern sich einander, indem je-
weils das öffentliche und private Eigentum Beschränkungen zugunsten der
Allgemeinheit unterworfen ist, so dass der tatsächliche Rechtszustand über-
all so ziemlich der gleiche ist.
Alle diese Systeme enthalten Modifikationen der Begriffe, eines allge-
meinen, Öffentlichen und privaten Wasserrechtes, wovon das allgemeine
Wasserrecht geschichtliche und auch juristische Grundlage jeden anderen
Wasserrechtes ist.
Die Verschiedenheiten der einzelnen Systeme sind von geringer Bedeu-
tung gegenüber dieser gemeinsamen Beherrschung von gleichen Grundge-
danken und -begriffen.
Das ist das bemerkenswerte Ergebnis dieses Buches, welches sich auch
auszeichnet durch die grosszügige Art der Behandlung des Stoffes, durch
eine weit ausgreifende und doch kurz zusammenfassende Methode.
(In Einzelheiten) wird man freilich sagen dürfen, dass hier das letzte
Wort noch nicht gesprochen ist; das gilt insbesondere von den m. E. nicht
immer stichhaltigen juristischen Ausführungen.
Die Bedeutung des Buches liegt aber nicht in den Einzelheiten, sondern
in dem Geiste, der aus ihm spricht.
J. Tuma, Passau.
A. Pfleghardt, Grundzüge einer Bundesgesetzgebung über
die Ausnutzung und Verwertung der Wasserkräfte.
Zürich, Fäsi & Beer 1907.
Das Buch hat den Zweck, einer bevorstehenden Gesetzgebung im Ge-
biete des Wasserrechtes die Richtlinien zu weisen durch Zusammenstellung
und Erörterung der in Betracht kommenden volkswirtschaftlichen, juristi-
schen und politischen Fragen. Da die Verhältnisse bezüglich des Wasser-
rechtes überall so ziemlich die gleichen sind, so kann das Buch, obwohl es
zunächst nur für schweizerische Verhältnisse geschrieben ist, doch auch bei
uns in Deutschland, speziell in Bayern, Interesse erwecken.
In Bayern auch deshalb, weil viele der Vorschläge des Verfassers auch
in dem neuen Bayerischen Wassergesetze ihren gesetzlichen Niederschlag
gefunden haben; insbesondere beruht das System des bayerischen Wasser-
gesetzes auf dem vom Verfasser empfohlenen Wasserregal.