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Die genannte Kommission weist im Vorwort darauf hin, dass für die
Leit vor 1763 eine Sammlung der Öesterreichischen Staatsverträge über-
haupt nicht vorliege, während das mit diesem Jahr einsetzende, von
L. NEUMANN begonnene, von PLASON fortgesetzte Urkundenwerk : Recueil
des traites et conventions conclus par l’Autriche avec les puissances etran-
geres weder vollständig noch vollkommen zuverlässig sei, sich auf den blossen
Abdruck der Verträge beschränke und im besten Falle nur das praktische,
nicht aber das wissenschaftliche Bedürfnis zu befriedigen vermöge. Hierin
liegt die Rechtfertigung des Unternehmens der Kommission, die österreichi-
schen Staatsverträge in ihrer Gesamtheit herauszugeben. Dass diese Her-
ausgabe nicht in chronologischer Reihenfolge, sondern länderweise erfolgt,
wird man nur vollkommen billigen können. Als österreichische Staatsver-
träge werden von der Kommission alle jene Vereinbarungen angesehen,
die zwischen einem Mitgliede der deutschen Linie der Habsburger als Staats-
oberhaupt aller oder eines Teiles der zur Zeit des Vertragsschlusses im
Besitze dieser Linie befindlichen Territorien und einer fremden Macht über
staatliche Hoheitsrechte zustande gekommen sind. Familienverträge und
Verträge, an denen das Staatsoberhaupt der Österreichischen Monarchie
nur als deutscher Kaiser beteiligt war, sollen ausgeschlossen bleiben, da-
gegen jene Vereinbarungen Aufnahme finden, die mit der Stellung der
österreichischen Hausmacht in der Reichsverfassung zusammenhängen, so-
wie alle jene, die das Staatsoberhaupt der österreichischen Monarchie zwar
auch als deutscher Kaiser, zugleich aber unter Beitritt seiner Hausmacht
mit fremden Mächten getroffen hat. Jede der geplanten Abteilungen des
Werkes wird mit einer allgemeinen Einleitung eröffnet, welche die diplo-
matischen Beziehungen Oesterreichs und des betreffenden fremden Staates
bis zu dem Zeitpunkt schildern soll, mit welchem dann die Staatsverträge
nach 1526 — dem Geburtsjahre der Monarchie — einsetzen. Dem Abdruck
jedes einzelnen Vertrages wird eine orientierende Einleitung vorausge-
schickt.
Der vorliegende erste Band der mit England abgeschlossenen Verträge
geht weit hinter das Jahr 1526 zurück, insofern er in Form von Beilagen
zu der allgemeinen Einleitung nicht weniger als 17 englisch-österreichische
Verträge aus der Zeit vor diesem Jahre bringt, deren ältester das Bünd-
nis zwischen den Herzogen Albrecht II. und Otto von Oesterreich und
Eduard III. von England ddto Antwerpen 16. Febr. 1339 ist, und schliesst
mit dem Beitritt Oesterreichs zum Aachener Frieden und einer hierauf be-
züglichen Konvention zwischen Maria Theresia und Georg II. Der Kulmina-
tionspunkt der englisch-österreichischen Beziehungen innerhalb dieser Periode
fällt bekanntlich in die Zeit Leopolds I., weshalb A. F. PRIBRAM als einer
der besten Kenner dieser Zeit zur Bearbeitung des vorliegenden Bandes
ganz vorzugsweise berufen war. E. Radnitzky.
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