Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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zwischen ihr und der Polizeigewalt eine verschiedenartige.. Was 
diese Verschiedenartigkeit bestimmt, wird später zu zeigen sein. 
« Eingeschränkt ist die Gewerbefreiheit für gewisse gefährliche 
Betriebe, etablissements dangereux, insalubres et incommodes. 
Diesen gegenüber hat die Polizei weitergehende, im einzelnen 
genau bestimmte Befugnisse, die im wesentlichen auf dem Dekret 
vom 15. Oktober 1810 beruhen. Diese Betriebe sind namentlich 
aufgeführt in einem tableau general, das durch Spezialdekrete in 
bezug auf neue Industrien ergänzt wird. Sie bedürfen alle der 
Genehmigung. Im übrigen sind sie in drei Klassen geteilt: 
1. Betriebe, die wegen des von ihnen verbreiteten Geruchs oder 
der von ihnen zu befürchtenden Unglücksfälle aus der Nähe der 
Privatwohnungen entfernt gehalten werden müssen; 2. Manufak- 
turen und Werkstätten, deren Entfernung von den Wohnungen 
nicht unbedingt notwendig ist, die aber nur erlaubt werden können 
unter der Bedingung, dass den benachbarten Eigentümern weder 
Nachteil noch Schaden entsteht; 3. Betriebe, die ohne Nachteil in 
der Nähe der Wohnungen bestehen können, aber der Aufsicht 
der Polizei unterworfen bleiben müssen ?!. Die Bestimmungen 
über etablissements insalubres können jedoch nicht durch poli- 
zeiliche Anordnungen geändert oder erschwert werden, noch 
weniger können sie durch Analogie auf andere Betriebe ausge- 
dehnt?” werden, denn nur soweit es ausdrücklich im Gesetze be- 
stimmt ist, ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt, im übrigen 
bleibt sie immer als Rechtsprinzip bestehen. Sie würde daher 
verletzt werden durch jede polizeiliche Ausdehnung der Be- 
schränkungen über den im Gesetz selbst festgesetzten Rahmen. 
IV. Das Gesetz vom 30. Juni 1881 art. 1 bestimmt: „Oeffent- 
liche Versammlungen sind frei. Sie können ohne vorhergängige 
Erlaubnis stattfinden“. Damit ist de Versammlungsfrei- 
?! R. DARESTE, La justice administrativeen France 2e &d. 1898 p. 493 ff., 
vgl. auch Brock 1327 ff. 
?? Brock 2131, 1598.
	        
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