Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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II. Der Gang der Untersuchung. Die Disposition 
wird dieselbe sein, wie wir sie eben bei der Darstellung der heute 
verbreiteten Ansichten beobachteten. Wir prüfen gesondert die 
drei Möglichkeiten: Doppelversicherung, 1. infolge von Aus- 
übung mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen; 2. durch 
das Nebeneinanderbestehen von Zwangs- und Selbstversicherung, 
und 3. infolge freiwilliger Zugehörigkeit zu verschiedenen Kassen. 
Innerhalb des ersten und dritten der sich so ergebenden Ab- 
schnitte wird dann einmal zu untersuchen sein, ob eine Doppel- 
versicherung möglich und dann, im Falle der Verneinung 
dieser Frage, welche der verschiedenen Kassen zuständig 
ist. — Im zweiten Abschnitt wird es sich lediglich darum han- 
deln, ob neben einer Pflichtmitgliedschaft eine freiwillige Ver- 
sicherung zulässig sein kann; es werden sich drei getrennt zu 
behandelnde Fälle ergeben. — Am Schluss soll die Doppelver- 
sicherung bei einer Zwangskasse und einer freien Hilfskasse kurz 
besprochen werden. 
III. Bevor wir nun mit unseren Untersuchungen beginnen, 
erscheint es zweckmässig, den Begriff der Doppelversiche- 
rung zu definieren, da nicht einmal über diesen Grundbegriff 
völlige Klarheit herrscht. Damit man von Doppelversicherung 
reden kann, muss ein Zweifaches gegeben sein: es müssen 
Versicherungsverhältnisse bestehen zwischen einer Person und 
mehreren Versicherungsanstalten, und die verschiedenen 
Versicherungen müssen für dasselbe Risiko — in unserem 
Falle für den Eintritt einer Krankheit — abgeschlossen sein. 
Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist eine Doppelver- 
sicherung gegeben. \Wie die einzelnen Versicherungsverhältnisse 
zustande gekommen sind, ist irrelevant; insbesondere spielt es 
keine Rolle, ob es sich um zwei freiwillige oder zwei Pflichtmit- 
gliedschaften handelt. Es ist daher durchaus ungenau, „Doppel- 
versicherung“ (= mehrfache freiwillige Versicherung) und „mehr- 
fache Zwangsversicherung“ einander gegenüber zu stellen, wie
	        
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