Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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polizeilichen Anordnungen gegenüber hält die Unverletzbarkeit 
des Eigentums nicht stand; so haben wir gesehen, dass das Ver- 
bot, die Häuser mit Strohdächern zu bedecken, sowie alle im 
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit ergehenden 
polizeilichen Beschränkungen des Eigentums zulässig sind. Die 
(Grenzen der Polizeigewalt liegen eben tatsächlich auch hier wie- 
der nicht ausserhalb derselben, im Privateigentum, sondern in 
ihr selbst. Das Wesen der Polizei ist es, das sie bestimmt. 
In Verfolgung polizeilicher Zwecke, der öffentlichen Gesundheit und 
Sicherheit kann die Polizei in das Privateigentum eingreifen, 
nicht aber in Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke, denn diese ge- 
hören dem Wesen der Polizei nach nicht zu ihrer Kompetenz. 
Nach diesem Grundsatz ist endlich auch ein sehr wichtiges 
Institut der police rurale zu beurteilen: die Erlassung von „bans“, 
d.h. Festsetzung der Termine, an denen frühestens gewisse land- 
wirtschaftliche Verrichtungen, besonders Ernten, vorgenommen 
werden dürfen. Die bans gehen zurück auf feudale Einrichtungen 
und hatten ursprünglich wohl zunächst den Zweck die Erhebung 
von Naturalabgaben zu erleichtern. Jetzt ist ihr Zweck ledig- 
lich der einer gleichmässigen Ausführung der betreffenden Ar- 
beiten, also ein ökonomischer Zweck. Daher ist die Polizei 
prinzipiell nicht zu ihrem Erlasse befugt. Das Gesetz vom 9. Juli 
1889 hat nun dem Maire das Recht zur Publikation der bans 
de vendange (Weinernte) gegeben. Im Anschluss hieran hat sich 
ein Streit entwickelt über die Befugnis der Polizei zur Erlassung 
weiterer bans, wie bans de fauchaison (Heuernte), de moisson 
(Getreideernte), de troupeau commun (gemeinsame Weide auf den 
abgeernteten Feldern. Die Theorie hat fast allgemein eine 
solche Befugnis abgelehnt, weil sie nicht in den Rahmen der 
Polizeigewalt fällt!!®, Prinzipiell ist das allerdings richtig, je- 
doch ergibt sich aus den Kammerverhandlungen, dass das Gesetz 
ı8 P, BoEUF, Resume des repetitions &crites sur le droit administratif 
1895 p. 219.
	        
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