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Interessen eingeladen wissen und wenn nicht etwa eine wichtige
soziale und gewerbliche Berufsklasse sich durch die Einrichtung
von vornherein nicht genügend beachtet und berücksichtigt wäh-
nen muss.
Dass die getrennten Interessen neben den gemeinsamen und
als gemeinsam auch erkannten Interessen stets eine bedeutende
Rolle im Verhältnis beider Gruppen zu einander spielen werden,
dass auch der Gegensatz von Fabrik und Handwerk stets ein
fühlbarer bleiben wird, darüber wird man sich selbst bei idealen
Arbeitskammern keiner Täuschung hingeben können. Der Kampf
um die Lohnhöhe und der Kampf zwischen den Grossen und den
Kleinen lassen sich nicht aus der Welt schaffen. Ein auch nur
einigermassen gewaltsamer Versuch dieser Richtung würde den
erstrebten Frieden eher gefährden als sichern.
Ob der Entwurf nicht schon zu gewaltsam verfährt, indem
er es meidet, die AK. auf den nun einmal in starker Organi-
sation vorhandenen Berufsvereinen aufzubauen ? Sicher liegt ihm die
Absicht zugrunde, diesen Vereinen eine Aufgabe abzunehmen.
Bei den Wahlen freilich werden diese Vereine sich tatsächlich
geltend zu machen wissen und die Zukunft wird lehren, ob es
sich nicht empfehle, sie lieber gleich in der Organisation heran-
zuziehen und mit korporativrem Wahlrechte auszustatten. Der
Kampfgeist zwischen den inkorporierten und nicht inkorporierten
Arbeitern wird durch den Entwurf voraussichtlich verschärft, die
Propaganda der Berufsvereine wird wachsen, ob zum Vorteil
oder Nachteil der Sache d. h. des Gesamtinteresses der Arbeiter-
schaft und der allgemeinen gewerblichen Interessen, bleibt abzu-
warten.
Ferner erschiene es erwägenswert, ob nicht besser von An-
fang an besondre Abteilungen für Fabriken und Handwerk ein-
zurichten seien, denn wenn auch die Scheidung beider schon dem
Begriffe nach nicht ganz leicht ist, so würden Auseinandersetz-.
ungen darüber innerhalb der Kammern selbst erst recht Schwie-