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Geschlossenheit des Rechtssystems, seine Lückenlosigkeit. Durch
diese Beschränkung allein gelangt Lucas zu seiner Polemik gegen
mich. Er findet den Art. 4 des Oode Napoleon, der die Ge-
bundenheit des Richters an das Gesetz festlegt, und konstatiert,
dass aus seiner Vorgeschichte keine Beziehung zu BENTHAM auf-
gewiesen werden könnte. Das habe ich aber auch niemals be-
hauptet! Nein! Der Geist des Gesetzbuches ist es, auf den es
ankommt, und das habe ich allerdings behauptet: das Dogma
von der Geschlossenheit des Gesetzbuchs stammt von BENTHAN.
Lucas hält es für „a priori unwahrscheinlich, dass vorwiegend
praktisch denkende Männer, wie die Redaktoren des Code Napo-
leon es gewesen sind, so ganz im Banne des theoretischen
Lehrgebäudes eines BENTHAM sich befunden haben sollten“.
Wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist hier aber nichts, son-
dern Tatsachen sprechen dafür, dass BENTHAM auf die Redak-
toren des Code Napoleon bestimmend eingewirkt hat. Zunächst
ist die Aufnahme zu erwähnen, die dies Buch von BENTHAM ?
im Corps legislatif gerade zur Zeit der Beratung über den Code
civil erfuhr. Das Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft Oombes-
Dounous, der dieses Buch seinen Kollegen vorlegte, sagte darüber
folgendes: (Archives parlementaires II serie vol. 4 p. 579 f.) in
der Sitzung vom 18 germinal an XI.):
„Lesappr&ciateurs eclair6s regardent ces traites de
legislation civile et penale comme une espece de cat&echisme
de legislation civile et penale specialement approprie & ceux qu.
prennent une part plus ou moins immediate & la confection des lois.
Cet ouvrage est peut-&tre sous ce rapport ce qui sont les
aphorismes d’Hippocrate pour le medecins, ce qu’est le manuel
d’Epictete pour les moralistes*.
Ferner nannte die offizielle Vorrede zur ersten Ausgabe des
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? „Traites de legislation civile et p&nale, prec&des des principes generaux
de legislation, et d’une revue d’un corps complet de droit, termines par un
essai sur l’influence des temps et des lieux relativement aux lois.“