Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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tive Gesetzesvorschrift; wir sind daher auch hier wieder auf prin- 
zipielle Gesichtspunkte angewiesen. Dabei ergeben sich folgende 
Möglichkeiten: 
1. Wir können die Priorität entscheiden lassen: Jeder 
soll bei der Kasse versichert bleiben, bei der er zuerst versichert 
ist. Das wäre vielleicht die bequemste Lösung. Allein ihr stellen 
sich folgende Bedenken entgegen: 
a) Es könnten dann die Arbeiter sich die Kasse auswählen, 
bei der sie versichert sein wollen; sie brauchten ja nur für einen 
Tag oder einen noch kürzeren Zeitraum aus der einen Beschäf- 
tigung auszutreten, um die bestehende — ihnen weniger ange- 
nehme — Mitgliedschaft zum Erlöschen zu bringen, und damit 
träte dann die Zwangsversicherung bei der für die andere Be- 
schäftigung zuständigen Kasse ein. An dieser Mitgliedschaft 
würde bei Geltung des Grundsatzes der Priorität das Wieder- 
eingehen des ersten Beschäftigungsverhältnisses nichts mehr ändern. 
Nun würde an sich die Folgerung des Prioritätsgrundsatzes, dass 
die Arbeiter in der Lage sein würden, sich ihre Krankenkasse 
zu wählen, immerhin insofern bedenklich erscheinen, als darin 
die Befugnis enthalten ist, zu bestimmen, welcher von den 
mehreren Arbeitgebern die Beitragszuschüsse zu leisten verpflichtet 
sein soll. Doch das erschiene nicht unerträglich, wenn nicht 
folgende äusserst bedenkliche Konsequenz hinzukäme. 
b) Den Arbeitgebern wäre natürlich die gleiche Möglichkeit, 
einen Kassenwechsel ihrer Arbeiter herbeizuführen, geboten, und 
es könnte vorkommen, dass sie, um die Arbeiter zu einer anderen 
Kasse abzuschieben, das Beschäftigungsverhältnis auf längere oder 
kürzere Zeit lösten. Das könnte zu heilloser Verwirrung führen. 
Man kann auch nicht etwa einwenden, solche Schiebungen dürften 
praktisch nicht vorkommen. Denn es ist zu bedenken, dass nicht 
immer unsoziale Anschauungen den Arbeitgeber zu Machen- 
schaften veranlassen würden, durch die Arbeiter zu anderen Kassen 
hinübergeschoben werden sollen. Ein derartiges Handeln wäre zu-
	        
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