Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Wie leicht ist es aber nicht eine Sache so zu drehen, dass 
dabei ein Gesetz dunkel gemacht und anders erkläret und be- 
stimmt werden kann ? Die vom PRoCoPIUS geschriebene geheime 
Geschichte des Justinian giebt davon viele Proben, und auch in 
der neuen Geschichte fehlt es darüber nicht an Beispielen. 
Fast in allen Landtagsrecessen hat der Landesherr versprochen 
durch die geordneten Gerichte recht sprechen zu lassen. Dies 
Versprechen wird nicht gehalten, wenn die Sachen von den 
Gerichten weg und an die Gesetz-Commission gezogen werden. 
Gegen ein Urtheil des Richters kann man die geordnete instantien 
ergreifen, der Richter kann von seinen Vorgesetzten zur Ver- 
antwortung gezogen werden. Das Decisum der Gesetz-Com- 
mission ist unumstösslich. Wer kann dieselbe über die Er- 
klärung eines Gesetzes zur Verantwortung ziehen? Der Untertan 
kann nicht einmal recht wissen, ob das Decisum die wahre 
Meinung der Gesetz-Commission sey, oder ob es durch den 
Einfluss und die praepotenz eines mächtigen Ministers erschlichen 
oder erzwungen sei...“ 
Dazu sagt SUAREZ Revisio Monitorum vol. 80, fol. 37 £.: 
„Diese Monita (1. 4. 5.) sind gegen die dem Richter vorge- 
schriebene Anfrage an die Gesetz-Commission gerichtet und Herr 
v. GROLMAN tritt denselben völlig bey. Es würde unnütz seyn, 
sich hier in eine neue !? Controverse über die Materien ein- 
zulassen, da keine neuen Gründe angeführt.“ 
„Neue Gründe“ waren eben nicht angeführt, sondern nur 
die alten, die auch REBEUR vorgebracht hatte: nämlich die 
Dreiteilungslehre MONTESQUIEUs, die Untergrabung der Justiz, 
wenn die Exekutive d. i. die Hand der Minister, von der Ju- 
dikatur nicht ferngehalten würde. — 
Nach dem Tode von SUAREZ drang aber REBEUR mit seinen 
alten Argumenten gegen die Gesetzkommission durch '®. 
— 
  
15 Die „alte“ war die mit REBEUR, wie oben dargestellt. 
* Siehe HoLTZE a. a. O.
	        
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