Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Aufsätze. 
Standesamtliche Behandlung von Todes- 
fällen und Geburten auf Luftschiffen. 
Von 
Kriegsgerichtsrat Dr. GRÜNWALD, Potsdam. 
  
Von Standestatsachen, die sich auf Luftschiffen im Raum ab- 
spielen können, kommen nur Todesfälle und Geburten in Be- 
tracht, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass eine Hereinziehung 
der letzteren in die Erörterung bei dem derzeitigen Stande der 
Luftschiffahrt mehr von theoretischem, als praktischem Interesse 
sein dürfte. 
Sobald es allerdings der modernen Technik gelungen sein 
wird, den Weg durch die Luft dem Verkehre zu erschliessen, 
wird nicht zu leugnen sein, dass eine Erörterung der standes- 
amtlichen Behandlung auch von Geburten im Luftraum eine 
hervorragende praktische Bedeutung zukommt. 
Zwei Fragen bedürfen hier der Lösung: 
1. Welcher Standesbeamte ist zur Beurkundung der im Luft- 
raum stattgehabten Standestatsachen in Deutschland zuständig? und 
2. Wem liegt es ob, diese Standestatsachen anzuzeigen ? 
I. 
Bei Erörterung der Zuständigkeitsfrage ist einerseits zu 
prüfen, inwieweit nach jetzigem Rechte für die im Luftraum 
Archiv für öffentliches Recht, XXIV. 4, 33
	        
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