Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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land mächtige Kräfte gibt, welche die Aufhebung oder Ein- 
schränkung der politischen Rechte Finnlands unablässlich ver- 
langen. Man muss zwar solange wie möglich der Hoffnung Aus- 
druck geben, dass solche das Recht Finnlands verneinende Be- 
hauptungen ohne dauernden Erfolg bleiben werden, und dass alle 
in den Beziehungen zwischen Russland und Finnland möglicher- 
weise beabsichtigten Aenderungen oder sonstige Regelungen des 
Verhältnisses jedenfalls nur in gesetzlicher und rechtlich gültiger 
Weise, d. h. mit der ungezwungen abgegebenen Zustimmung Finn- 
lands zustande gebracht werden. — 
Gleichwohl scheint aber der jetzige ernste Zeitpunkt dazu 
angetan, einige in der wissenschaftlichen Literatur schon früher 
besprochene Seiten der staatsrechtlichen Stellung Finnlands zu 
berühren, und einige auf das zwischen Russland und Finnland 
bestehende Rechtsverhältnis bezügliche Streitfragen zu unter- 
suchen. 
Von der Beurteilung der finnländischen Rechtsfrage in der 
ausländischen rechtswissenschaftlichen Literatur ist eben schon 
bemerkt worden, dass sie fast ausnahmslos ganz entschieden zu 
gunsten nicht nur der moralischen, sondern auch der juristischen 
Berechtigung der Behauptungen und Ansprüche Finnlands ge- 
fallen ist. Im wesentlichen haben diese Untersuchungen die 
schon früher gewonnenen Resultate finnländischer Forscher be- 
stätigt und nur wenig Neues hinzugefügt. Indessen hat selbst- 
verständlich die Autorität mancher der berühmtesten Juristen 
der Jetztzeit gewaltig dazu beigetragen die unveränderliche Gül- 
tigkeit der politischen Rechte Finnlands und der ihnen zugrunde 
liegenden Akte ausser jeden Zweifel zu setzen. Die rechtliche 
Bestätigung der unentziehbaren politischen Rechte des Landes 
und der Unzulässigkeit aller willkürlichen, diese Rechte verletzen- 
den oder einschränkenden Massregeln von seiten Russlands ist 
das wichtige, unbestreitbare Ergebnis dieser Erörterungen. Die 
theoretische Auffassung über gewisse Einzelfragen und sogar über
	        
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