Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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gewisse Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des zwischen Russ- 
land und Finnland bestehenden staatsrechtlichen Verhältnisses, 
sind dabei von verhältnismässig untergeordneter Bedeutung. Je- 
doch haben auch diese Fragen zum Teil keine geringe theore- 
tische und prinzipielle Bedeutung; untereinander abweichende 
Ansichten über das Kriterium des Staates machen sich bei ihrer 
Beantwortung einigermassen geltend. Teilweise kommt ihnen 
auch, wie im folgenden ausgeführt werden soll, eine gewisse prak- 
tisch-politische Tragweite zu. 
Ist man nun überzeugt, dass Finnland von Rechts wegen 
innere Selbständigkeit und unentziehbare politische Rechte be- 
sitzt, so ist es — mögen auch die Ansichten in betreff der staats- 
rechtlichen Konstruktion einigermassen auseinandergehen — ent- 
schieden unrichtig und unstatthaft, den von seiten Russlands er- 
folgten Angriffen auf diese Rechte in irgend welcher Beziehung 
rechtsveränderte oder rechtsaufhebende Wir- 
kungen zuzuschreiben. Es ist daher sowohl unerwartet als auch 
durchaus unrichtig, wenn das bekannte nunmehr ausser Kraft 
gesetzte, kaiserliche Manifest vom 15. Februar 1899, welches die 
Inauguration der gegen Finnland gerichteten gesetzwidrigen Mass- 
regeln bezeichnet, von gewissen Autoren als ein die rechtliche 
Stellung umgestaltender Akt aufgefasst und dargestellt wurde, 
obgleich dieselben sich dessen rechts- und verfassungswidrigen 
Charakters wohl bewusst sind. Indessen wird dem genannten 
Manifest in den völkerrechtlichen Lehrbüchern von Bon- 
FILS (Lehrbuch des Völkerrechts, III. Aufl., deutsche Ueber- 
setzung von GROH) und DESPAGNET (Cours de droit international 
III. Aufl.) eine derartige Bedeutung beigelegt. Dies muss um 
so mehr wundernehmen, da DESPAGNET in einer früheren Ar- 
beit (La question finlandaise) als ganz entschiedener Verteidiger 
der Rechte Finnlands aufgetreten ist, Finnland als Staat aner- 
kannt und die Verbindung zwischen Russland und Finnland als 
Realunion bezeichnet hat. Da DESPAGNET diese Ansicht über
	        
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