Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Studien 
zur Frage der Schadenshaftung des Staates 
und ihrer Geltendmachung. 
Von 
Dr. WALTHER PERLMANN, Prag. 
Einleitendes. 
Die Lehre von der Doppelpersönlichkeit des Staates hat 
ihren wissenschaftlichen Kredit verloren. Aber die Spaltung der 
den Staat berührenden Rechtsprobleme ist hiemit nicht ver- 
schwunden. Sie erscheint in das objektive Recht projiziert. So 
erhebt sich auch sofort nach der Hauptfrage: Haftet der Staat 
überhaupt für Schäden, welche seine Organe zufügen? Die 
Nebenfrage: Haftung nach Privatrecht? Oder Haftung naclı 
öffentlichem Recht? 
Die Kodifikationen der bürgerlichen Rechte haben die Fälle, 
in welchen Privatrecht auf den schadenstiftenden Staat zur 
Anwendung zu kommen hat, mehr oder minder erledigt. Daneben 
stehen Gelegenheitsgesetze, welche einzelne Aeusserungen der 
öffentlichen Gewalt zu erfassen bemüht sind. Aber die 
durch den Buchstaben des Gesetzes nicht gedeckten Fälle sind 
immer noch ein Spielball von Theorien und schwankenden An- 
schauungen. Doch scheinen allmählich zwei grundsätzliche Richt- 
linien immer bestimmter sich herauszuheben. Die eine möchte
	        
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