Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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In all diesen theoretischen Nöten steht das Eine fest: die 
Nichtentschädigung für „actes d’autorite“ ist die letzte Ver- 
schanzung der Souveränitätsidee. Schritt für Schritt hat sie 
die methodische Judikatur des Staatsrats zurückgedrängt. Sie ist 
neuestens bis knapp an den „acte d’autorit6e“ herangerückt, in- 
dem sie ihn an jenem Punkte erfasst, wo der interne Willens- 
vorgang in die Ausführungshandlung übergeht”. Die Zeit scheint 
gekommen atavistische Vorstellungen in ihren letzten Schlupf- 
winkeln aufzustöbern. Das Buch DusuIts ist ein einziger flam- 
mender Protest gegen die Erbsünde des Absolutismus. „Droit 
divin, volonte sociale, souverainete nationale, autant de mots sans 
valeur, autant de sophismes, dont les gouvernants veulent leurrer 
leurs sujets et se leurrent souvent eux-mömes“ ®%, 
Die grosse demokratische Welle, die über Europa dahin- 
flutet, hat das romantisch-mystische Beiwerk, womit sich die 
Machthaber gern drapieren, unbarmherzig hinweggespült. Der 
Auflösungsprozess hat keinen Augenblick gestockt. Eine seiner 
6°? HAURIOU, Precis (6) 489: „Et des lors & ce point de vue de l’ex&- 
cution d’un service public l’indemnite apparait possible, car on se trouve 
dans une situation de gestion publique.*“ 
Beispiele in grosser Zahl bietet die Judikatur über die travaux publics. 
Die Verzögerung in der Bestimmung der Baulinie gibt den Bauführern, die 
Erlaubnis zur Strassenbenützung an fliegende Händler, an Beleuchtungsun- 
ternehmungen den hiedurch konkurrenzierten Ladenbesitzern und Konzessio- 
nären Entschädigungsansprüche; ebenso das sogenannte „fait du prince‘: 
ein polizeilicher Befehl an einen Konzessionär oder Lieferanten, der ihm 
mehr auferlegen wollte als seine kontraktlichen oder konzessionsmässigen 
Verpflichtungen. Schliesslich wird schon die blosse Notifikation eines Be- 
fehles „sous le rapport d’execution“ angesehen und bietet die Handhabe 
für eine Entschädigungsklage; ebenso die Unterlassung der zur Aufrecht- 
haltung der öffentlichen Ordnung unerlässlichen Polizeimassregeln. 
HAURIOU (491) stellt dieser Judikatur die folgende Prognose: „Une 
Jurisprudence perseverante qui s’appliquerait & relever ainsi fermement tous 
les cas d’ex&cution de services ou d’execution d’operations qui se cachent 
derriere la facade des decisions executoires, arriverait & etablir d’une fagon 
complete la responsabilite de la puissance publique. 
es 1’Etat, le droit obj. et la loi pos. 246.
	        
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