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dem Verfasser die Gelegenheit bieten möge, die wenigen, aber immerhin
nicht belanglosen, von der Il. Friedenskonferenz gemachten Zusätze sowie
das Neutralitätsrecht zur Darstellung zu bringen und so eine systematisch
und materiell annähernd vollständige Bearbeitung des ganzen Kriegsrechts
der deutschen Völkerrechtsliteratur zu beschenken.
Max Huber.
Hermann Ramdohr, Das Familienfideikommiss im Gebiete
des preussischen Allgemeinen Landrechts, Berlin
1909. Verlag von Franz Vahlen. 724 8.
Zahl und Umfang der bestehenden und in den letzten Jahren in Preus-
sen neu errichteten Familienfideikommisse lassen diese ausführliche Dar-
stellung gerechtfertigt erscheinen. Die Zahl derer, denen in der Praxis mit
Rs vorzüglichem Hilfsmittel sicherlich gedient ist, ist keine geringe.
Es hat bisher an einer so übersichtlichen Zusammenfassung gefehlt.
Der erste Teil enthält Materialien, es gelangen zum Abdruck die Bestim-
mungen der älteren preussischen Gesetze (darunter die Bestimmungen des
Allgemeinen Landrechts, der Allgemeinen Gerichtsordnung für die preus-
sischen Staaten, verschiedener Edikte, Verordnungen, Deklarationen usw.),
der neueren preussischen und Reichsgesetze (Reichsverfassung Art. 2,
preuss. AG. z. GVG., EG. z. ZPO. Nr. 4, preuss. AG. z. BGB. usw.) und
der Kosten- und Stempelgesetze. Ausserdem ist der viel besprochene vor-
läufige Entwurf eines Gesetzes über Fideikommisse von 1903 abgedruckt, der
zur Zeit allerdings zurückgezogen ist, aber bei Gelegenheit doch wieder,
vermutlich in irgendwie veränderter Form, zur Beratung gestellt werden
wird. Der dritte Teil enthält Formulare und der zweite, wichtigste, eine
systematische Darstellung des Fideikommissrechts unter eingehender Be-
nutzung der umfangreichen Literatur und Rechtsprechung,
Heidelberg. Franz Dochow.
Dr. Stier-Somlo, Universitätsprofessor in Bonn, Zur Reform der
preussischen Staatsverwaltung. Berlin 1909. Verlag
von Franz Vablen.
Die erste selbständige Arbeit zur neuen Reform. Indem der Verfasser
versucht festzustellen, welche Fehler Jder Verwaltung in Preussen vorge-
worfen werden, welche Mittel zu ihrer Abstellung vorgeschlagen sind und
was von diesen zu halten ist, gibt er einen Ueberblick über die wichtigsten
Fragen, um die es sich bei der bevorstehenden Verwaltungsreform vermut-
lich handeln wird. Bekanntlich wird der Plan der Regierung noch geheim
gehalten, und von der eingesetzten Kommission heisst es nach den Worten
des Königs von Preussen, sie soll eine brauchbare Grundlage für die be-
abeichtigte wichtige Reform zeitigen.
Heidelberg. Franz Dochow.