Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Kenntnissen, die bei der Verwaltung des Amts erforderlich 
werden, hätte vermieden werden können, zu vertreten sei; 
auch in Betreff des Richters streitig, wie diese, „gehörige“ Auf- 
merksamkeit in ihrer Gegenüberstellung zu der „genauesten“ 
Aufmerksamkeit zu bestimmen. 
In diesem Streit hatte einen einseitigen, dem Richterstande 
fast feindseligen Standpunkt HInscHIUs in seiner Juri- 
stischen Wochenschrift — Jahrgang 1841 — gegenüber der Ent- 
scheidung des Preußischen Ober-Tribunals vom 6. März 1838 
(Entsch. 3 8. 251 ff.), das ein Versehen als Grundlage für den 
Regreß gegen Spruchrichter verneint hatte, eingenommen, wenn 
er folgenden Satz aufstellte: 
Die Unabhängigkeit des Richterstuhls ist zu fordern gegen 
die Staatsgewalt im Interesse der Privaten, nicht gegen Private 
im Interesse der Frivolität des Richters; 
und wenn er sich hierbei beruft auf eine Entscheidung des Ober- 
appellationsgerichts zu Wiesbaden, das die Verantwortlichkeit 
als ein „heilsames Mittel“ gegen den Richter-Despotis- 
mus erklärt habe. 
Die gebotene zierliche Sprache ist es nicht, in der HINSCHIUS 
und das Gericht zu Wiesbaden gesprochen. Ist dieser Vor- 
wurf des Despotismus begründet und darf auch eine gemein- 
rechtliche Parömie, in criminalibus actionibus tyrannidem exer- 
cet praxis!? noch heute auf Wahrheit Anspruch machen, so 
werden wir auch gegen die zur Entscheidung über die Syndi- 
katsklage berufenen Richter, da deren Gegenstand rechtsähnlich 
einer causa criminalis ist, jenen Vorwurf erheben dürfen und es 
12 Incredibile est, quanta sit tyrannis, quam in causis criminalibus pra- 
xis exercet. Nullus fere est in constitutione Carolina articulus, quem ob- 
servantia — non corruperit, in aliam sensum detorserit aut etiam usum 
ejus plane sustulerit. Hoc „Augiae stabulum“ ut quis purget et observan- 
tiae contra jus scripti sacrilegam auctoritatem in jurisprudentia criminali 
exstirpet, justum est. — So urteilt LEYSER in specimen IX Medit. lıb. I] 
pag. 96.
	        
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